Wenn Kinder im Ausland studieren
Kindergeld-Auslandsfalle: Die Einnahmen zählen, die Ausgaben nicht
(bü). Schlechte Nachricht für Eltern, deren studierender Nachwuchs ein Auslandspraktikum absolviert: Die Einnahmen aus solchen Praktika nimmt das Finanzamt gerne an – die Ausgaben dafür akzeptiert es hingegen eventuell nicht.