Recht

Eingetragene Lebenspartnerschaft: Kein Anspruch auf Steuervorteile wie Eheleute

(bü). Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat zwei Frauen mit Kindern die Änderung ihrer Lohnsteuerklassen in III und V abgelehnt, weil dies nach der gesetzlichen Regelung nur verheirateten, zusammen veranlagten Arbeitnehmern zustehe. Die Frauen argumentierten, sie seien an einer erfolgreichen Berufsausübung gehindert, da sie "die Mehrsteuern für die ‚Beschäftigung einer Teilzeit-Kinderfrau‘ benötigten". (Der Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde zwar aus formalen Gründen abgelehnt, doch ließ das Gericht erkennen, dass es den Antrag ohnehin für unbegründet hält.)


(FG Baden-Württemberg, 12 V 1468/11)



AZ 2011, Nr. 37, S. 4

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