AOK will weiter für Trobalt zahlen
Trotz Retigabin-Marktrücknahme: Versorgung von AOK-Versicherten sichergestellt
BERLIN (ks). Vergangene Woche hat GlaxoSmithKline (GSK) entschieden, mit dem GKV-Spitzenverband nicht in die Verhandlungen über einen Erstattungsbetrag für das Antiepileptikum Retigabin (Trobalt®) einzusteigen. Mit dieser sogenannten "Opt-Out-Entscheidung" geht einher, dass das Präparat in Deutschland vorerst nicht mehr im Verkehr und auch nicht allgemein erstattungsfähig sein wird. Der AOK-Bundesverband hat jedoch klargestellt, dass AOK-versicherte Epilepsie-Patienten, die auf Trobalt® eingestellt sind, keine Umstellung auf ein anderes Medikament befürchten müssen.