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Mitgliederversammlung des LAV


Gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg e. V. lade ich Sie zur diesjährigen Mitgliederversammlung am Mittwoch, 11. Juli 2012, 14.30 Uhr, in das Literaturhaus Stuttgart (in unmittelbarer Nähe der Liederhalle), Breitscheidstraße 4, 70174 Stuttgart Tel. (07 11) 22 02 17-3 ein.

Tagesordnung


1. Eröffnung und Begrüßung


2. Totenehrung


3. Bericht des Präsidenten


4. Jahresabschluss 2011: Erläuterung und Beschlussfassung


5. Entlastung

a) des Schatzmeisters

b) der Mitglieder des Vorstandes


6. Finanzplan 2012: Erläuterung und Beschlussfassung


7. Ehrungen


8. Verschiedenes


Satzungsgemäß weise ich auf § 6 Absatz 2 Satz 1 unserer Satzung hin:

"Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn ihre Einberufung gemäß § 6 Absatz 1 erfolgt ist."

Gemäß § 6 Absatz 5 Satz 1 Buchstabe a) der Satzung liegt der Jahresabschluss zehn Werktage vor der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, Ihre Teilnahme an der Mitgliederversammlung schriftlich bis spätestens 27. Juni 2012 zu bestätigen.


Fritz Becker, Präsident



DAZ 2012, Nr. 23, S. 125

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