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AOK will weiter für Trobalt zahlen

Trotz Retigabin-Marktrücknahme: Versorgung von AOK-Versicherten sichergestellt

BERLIN (ks). Vergangene Woche hat GlaxoSmithKline (GSK) entschieden, mit dem GKV-Spitzenverband nicht in die Verhandlungen über einen Erstattungsbetrag für das Antiepileptikum Retigabin (Trobalt®) einzusteigen. Mit dieser sogenannten "Opt-Out-Entscheidung" geht einher, dass das Präparat in Deutschland vorerst nicht mehr im Verkehr und auch nicht allgemein erstattungsfähig sein wird. Der AOK-Bundesverband hat jedoch klargestellt, dass AOK-versicherte Epilepsie-Patienten, die auf Trobalt® eingestellt sind, keine Umstellung auf ein anderes Medikament befürchten müssen.

GSK setzt auf eine erneute frühe Nutzenbewertung für Retigabin – diesmal mit einer anderen Vergleichstherapie. Das Unternehmen ist überzeugt, dass sich der Zusatznutzen für seine Innovation doch noch belegen lässt und will dazu ein neues Dossier vorlegen (siehe auch AZ 2012, Nr. 23, S. 1). Bis dahin wird Trobalt® jedoch nicht in Deutschland vermarktet – zum 1. Juli verschwindet das Arzneimittel aus der Lauertaxe. Die Krankenkassen müssen es damit auch nicht erstatten.

Bei den AOKen lenkt man allerdings ein. "Wir stellen die Versorgung mit dem Medikament sicher", erklärte Uwe Deh, Geschäftsführender Vorstand des AOK-Bundesverbandes. Er betonte, dass Trobalt® eine europäische Zulassung besitze und die Versorgung daher über Einzelimporte sichergestellt werden könne. Damit blieben der Patient und seine Therapie von der Marktrücknahme unbeeinflusst. Die Kosten wollen die AOKen übernehmen – auch wenn jetzt noch nicht klar ist, wie hoch diese bei den Importen liegen werden. Angesichts der überschaubaren Zahl von rund 1000 Trobalt-Patienten bundesweit ist für die Kasse eine großzügige Handhabe allerdings nicht allzu riskant. Die Kosten dürften sich im Rahmen halten.

Kritik an GSK übte Deh dennoch. Mit seiner Entscheidung schade sich das Unternehmen vor allem selbst. GSK sollte nun nicht versuchen, dem AMNOG die Schuld in die Schuhe zu schieben. Die erfolgreichen Preisverhandlungen zwischen AstraZeneca und dem GKV-Spitzenverband zeigten, dass sich das AMNOG bewährt habe und innovative Arzneimittel durchaus belohne: "Wenn am gleichen Tag eine Firma den Bewertungs- und Preisfindungsprozess erfolgreich abschließt und eine andere Firma aus dem Prozess aussteigt, dann kann das nicht an dem Prozess liegen", so Deh. Angesichts des Gesetzgebungs-Endspurts zur 16. AMG-Novelle betonte er: "Zum jetzigen Zeitpunkt verbieten sich daher jedwede Eingriffe in ein Gesetz, das gerade erfolgreich die ersten Schritte gemacht hat und jetzt richtig laufen lernt".



DAZ 2012, Nr. 23, S. 29

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