
Arzneimittelzulassung
Bevor ein Arzneimittel erstmalig auf den Markt gebracht werden darf, muss es individuell zugelassen werden. Dieser Ansatz der präventiven Marktkontrolle unterscheidet sich grundlegend vom Lebensmittelbereich, wo das Inverkehrbringen bei Einhaltung vorgegebener Normen grundsätzlich erlaubt ist. Die verschiedenen Regelungen über den Marktzugang nehmen im Arzneimittelgesetz und im europäischen Arzneimittelkodex einen außerordentlich großen Raum ein und bilden quasi das Herzstück der Arzneimittelgesetzgebung. Sie werden daher im Rahmen der DAZ-Rechtsserie in zwei Teilen dargestellt.
Von Helga Blasius
