Arzneimittelverschreibungsverordnung

Friedenspflicht auch bei der SVLFG

Hamburg - 10.08.2015, 16:45 Uhr

Sind alle AMVV-Angaben eingehalten? Manche Kassen sind entgegenkommend. (Foto: ABDA)

Sind alle AMVV-Angaben eingehalten? Manche Kassen sind entgegenkommend. (Foto: ABDA)


Der Friedenspflicht bei der Beanstandung von Formfehlern nach den neuen Regeln zur Ausstellung von Rezepten soll sich nun auch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) angeschlossen haben. Dies berichtet der Hamburger Apothekerverein in seinem jüngsten Mitgliederrundschreiben.

Dabei weist der Apothekerverein darauf hin, dass sich die Friedenspflichten der Krankenkassen nur auf Formfehler im Zusammenhang mit dem Vornamen und der Telefonnummer des verordnenden Arztes beziehen. Außerdem seien die Friedenspflichten größtenteils bis Ende September befristet. 

Der Hamburger Apothekerverein vertrete allerdings die Ansicht, dass die Krankenkassen allgemein keine Berechtigung zur Retaxation von Formfehlern hinsichtlich der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) hätten, heißt es in dem Rundschreiben weiter. Als Bestätigung für diese Einschätzung verweist der Apothekerverein auch auf die Position des Spitzenverbandes der Deutschen Unfallversicherung (DGVU). Dieser habe gegenüber dem Deutschen Apothekerverband erklärt, auch wenn die AMVV selbstverständlich für Rezepte der Unfallversicherung gelte, werde kein Träger der Unfallversicherung ein Rezept wegen der im Stempel fehlenden Angaben retaxieren. Kein Versicherter dürfe deshalb zurückgeschickt werden, heiße es weiter vom DGVU.  


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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