Erstattungsbeträge für zwei Pfizer-Präparate

Bosulif bleibt auf dem Markt

Berlin - 19.12.2013, 11:49 Uhr


Die Pfizer Pharma GmbH und der GKV-Spitzenverband haben sich nun doch auf einen Erstattungsbetrag für das Orphan Drug Bosulif® (Bosutinib) geeinigt. Vor rund einem Monat hatte Pfizer mitgeteilt, die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband abgebrochen zu haben und den Vertrieb des Medikaments in Deutschland einzustellen. Nun wird das Arzneimittel wieder verfügbar. Zudem einigten sich Pfizer und der GKV-Spitzenverband auf einen Erstattungsbetrag für Xalkori® (Crizotinib).

Wie die Verhandlungspartner mitteilen, seien die Einigungen am 16. Dezember erzielt worden. Vor allem über das Verhandlungsergebnis zu Bosulif® zeigt sich die Kassenseite erfreut. Pfizers Entscheidung, das Präparat Mitte Dezember 2013 vom Markt zu nehmen, sei für den GKV-Spitzenverband unerwartet gewesen, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung. Nach einem von insgesamt vier möglichen Verhandlungsterminen seien noch nicht einmal erste Angebote bezüglich des Erstattungsbetrages ausgetauscht worden. Die Entscheidung für eine Marktrücknahme war daher aus GKV-Sicht verfrüht.

Nun zeigen sich Dr. Tobias Eichhorn, Geschäftsführer der Pfizer Pharma GmbH, und Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, einig und zufrieden: „Es waren schwere, aber letztlich erfolgreiche Verhandlungen, die zu einem guten Ergebnis für die Patientinnen und Patienten geführt haben.“

Bosulif® ist ein Orphan Drug, das zur Therapie von bestimmten vorbehandelten erwachsenen Patienten eingesetzt wird, die von chronischer myeloischer Leukämie (CML) betroffen sind. Xalkori® ist zugelassen zur Behandlung erwachsener Patienten mit vorbehandeltem und fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Lungenkrebs mit einer speziellen („ALK-positiven“) Gen-Veränderung.

Grundlage der Verhandlungen waren die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17. Oktober 2013 (Bosulif®) sowie vom 2. Mai 2013 (Xalkori®). Bosulif® wurde ein belegter, aber im Ausmaß nicht quantifizierbarer Zusatznutzen zugesprochen. Für Xalkori® hatte der G-BA einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen festgestellt.

Wie hoch der jeweilige Erstattungsbetrag liegt, teilten die Verhandlungspartner nicht mit. Der neue Erstattungspreis für Bosulif® wird zum 1. Januar 2014 wirksam. Für Xalkori® gilt er rückwirkend ab dem 15. November 2013. Praxisbesonderheiten wurden in beiden Fällen nicht vereinbart. 


Kirsten Sucker-Sket


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