AMNOG-Verfahren

Erstattungsbetrag für Yervoy® steht

Berlin - 08.02.2013, 11:39 Uhr


Der GKV-Spitzenverband und Bristol-Myers Squibb haben sich im Januar auf einen Erstattungsbetrag für das Immunonkologikum Yervoy® (Ipilimumab) geeinigt. Der verhandelte Erstattungsbetrag spiegele den Interessenausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und Bristol-Myers Squibb wider, heißt es in einer gemeinsamen Pressemeldung.

Yervoy® ist zugelassen zur Behandlung von vorbehandelten erwachsenen Patienten mit fortgeschrittenen (nicht-resezierbaren oder metastasierten) Melanomen – also schwarzem Hautkrebs. Es ist das 15. Medikament, für das seit Inkrafttreten des Arzneimittelmarkt-Neuordungsgesetzes (AMNOG) ein Erstattungsbetrag steht. Nicht jede Einigung zwischen GKV-Spitzenverband und Hersteller wird publik gemacht. Doch im Fall von Yervoy® präsentieren sich die Partner einmal wieder öffentlichkeitswirksam zufrieden mit den „konstruktiven Verhandlungen“.

Basis der Preisverhandlung war der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur frühen Nutzenbewertung aus dem vergangenen August. Darin wurde Yervoy® ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie für Ipilimumab (Yervoy®) im zugelassenen Anwendungsgebiet bestätigt. Als Vergleichstherapie hatte der G-BA Best Supportive Care (BSC) definiert als eine Therapie, die eine bestmögliche, patientenindividuell optimierte unterstützende Behandlung zur Linderung von Symptomen und Verbesserung der Lebensqualität gewährleistet. Der G-BA sah eine signifikante Verlängerung der Überlebensdauer gegenüber diesen Therapieoptionen – der Beschluss zu Yervoy® wurde auf fünf Jahre befristet.

Der nun ausgehandelte Erstattungsbetrag gilt ab dem 13. Monat nach Inverkehrbringen – und damit rückwirkend ab dem 1. August 2012. Er sei fristgerecht an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA) gemeldet worden und werde ab 15. Februar veröffentlicht. Die Apotheken-Software sollte hierauf vorbereitet sein. Die rückwirkende Erstattung der zwischen dem 1. August 2012 und dem 15. Februar 2013 entstandenen Differenz wird direkt zwischen Bristol-Myers Squibb und den einzelnen Krankenkassen abgewickelt.


Kirsten Sucker-Sket