EU-Tabakrichtlinie

Bahr signalisiert Zustimmung

Brüssel/Berlin - 09.01.2013, 08:25 Uhr


Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) signalisiert grundsätzliche Zustimmung für Schockbilder auf Zigarettenpackungen – und stößt dabei in der FDP auf heftigen Widerstand. Er teile das Ziel der EU-Kommission, die Zahl der Raucher zu reduzieren, sagte Bahr am Dienstag in Brüssel nach einem Gespräch mit EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg. Er fordert jedoch Belege.

Kommissar Borg hatte vorgeschlagen, beim Tabakverkauf verstärkt auf Abschreckung und Verbote zu setzen. Unter anderem sollen auf die Packungen größere Warnungen und Schockbilder gedruckt werden. Bahr sagte, die unternehmerische Freiheit sei ein hohes Gut. „Aber es handelt sich hier um gesundheitsgefährdende Produkte.“ Sollte nachgewiesen sein, dass Menschen durch die größeren Warnhinweise und Schockbilder weniger zur Kippe griffen, seien solche Einschränkungen der unternehmerischen Freiheit gerechtfertigt.

Der FDP-Fraktionsvize Martin Lindner hingegen lehnt Warnbilder als maßlosen Eingriff in die Gewerbefreiheit der Tabakunternehmen strikt ab. „Wenn man das konsequent machen will, müssten auch auf jeder Weinflasche Bilder über die Folgen von Alkohol und auf jeder Schokoladentafel Bilder sein, die die Folgen von Fettsucht und zu viel Cholesterin zeigen“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Nichtraucherschutz und Jugendschutz bei Tabak begrüße er hingegen.

EU-Staaten und EU-Parlament müssen noch zustimmen, damit die Regeln von 2015 an gelten können. Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission werde noch geprüft, sagte Bahr. Die Bundesregierung habe noch keine abschließende Position. Federführendes Ressort in Berlin ist das Verbraucherschutzministerium von Ilse Aigner (CSU).

Berufsanerkennungs-Richtlinie

Bei seinem Besuch der Europäischen Union in Brüssel standen zudem weitere Inhalte auf dem Programm des Bundesgesundheitsministers – unter anderem die Berufsanerkennungs-Richtlinie. Die EU-Kommission hat am 19. Dezember 2011 den „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen“ beschlossen. Danach sollen die Zugangsvoraussetzungen zur Krankenpflegeausbildung von einer zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung auf eine zwölfjährige angehoben werden.

Die Bundesrepublik Deutschland spricht sich jedoch gegen eine Anhebung der Zugangsvoraussetzungen von zehn auf zwölf Jahre allgemeiner Schulausbildung aus. Bahr warb bei seinem Treffen mit dem EU-Gesundheitskommissar noch einmal dafür, weiterhin auch den Absolventinnen und Absolventen einer zehnjährigen allgemeinen Schulbildung den Zugang zur Krankenpflegeausbildung zu ermöglichen.

Lesen Sie


dpa/Juliane Ziegler