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Die Vorschläge im Detail
So stellen sich die Gutachter das Apothekenhonorar vor
Was steht im Gutachten zur Apothekenhonorierung? Lesen Sie hier im Detail, wie sich die einzelnen Positionen der Arzneimittelpreisverordnung gemäß der derzeit bekannten Fassung des Honorargutachtens ändern sollen. Wo soll es weniger geben? Und wo könnten die Apotheker mehr Geld erhalten?
Was schlagen die vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragten Gutachter für die Apothekenhonorierung vor? Bisher kursiert dazu nur die Zusammenfassung einer Version des Gutachtens vom 13. November. Welche Gutachten-Version letztlich veröffentlicht wird, ist weiterhin völlig unklar. Aber schon in dieser Vorversion werden erhebliche Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung empfohlen, die insgesamt zu massiven Einbußen für die Apotheken führen würden. Welche Änderungen im Einzelnen vorgeschlagen werden, zeigen diese Listen:
Folgende Änderungsvorschläge betreffen die Apothekenhonorierung:
- Der Festzuschlag für Rx-Fertigarzneimittel und Rezepturen soll von 8,35 Euro auf 5,80 Euro sinken.
- Der prozentuale Zuschlag für Rx-Fertigarzneimittel soll von 3 Prozent auf 4,8 Prozent steigen (oder auf 7 Prozent mit einer Deckelung bei 1200 Euro Einkaufspreis).
- Der Zuschlag für den Nacht- und Notdienstfonds soll von 16 Cent auf 26 Cent pro Packung steigen.
- Der Festzuschlag von 5,80 Euro (statt 8,35 Euro) und der Notdienstzuschlag von 26 Cent (statt 16 Cent) sollen auch für Rezepturen und unverarbeitete Stoffe gelten.
- Der Zuschlag für unverarbeitete Stoffe soll von 100% auf 4,8% sinken (oder auf 7 Prozent mit einer Deckelung bei 1200 Euro Einkaufspreis).
- Als Ausgleich soll für unverarbeitete Stoffe ein zusätzlicher Umfüllzuschlag von 5,80 Euro eingeführt werden.
- Der Zuschlag für die Bestandteile von Rezepturen soll von 90 Prozent auf 4,8 Prozent sinken (oder auf 7 Prozent mit einer Deckelung bei 1200 Euro Einkaufspreis).
- Die Arbeitspreise für Standardrezepturen sollen von 3,50 Euro bis 8 Euro auf 27 Euro bis 80 Euro steigen.
- Die Arbeitspreise für Parenteralia-Rezepturen sollen von mindestens 50 Euro auf 33 bis 49 Euro sinken.
- Die Notdienstgebühr von 2,50 Euro soll unverändert bleiben.
- Der BtM-Zuschlag soll von 2,91 Euro auf 14,30 Euro steigen.
2 Kommentare
nichts gefallen lassen!
von Christian Giese am 07.12.2017 um 14:18 Uhr
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Ich hab keinen Bock mehr
von Christiane Patzelt am 07.12.2017 um 13:52 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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