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Wirtschaft

Welchen Apotheken drohen welche Einbußen?

Das Honorargutachten sägt an den wirtschaftlichen Grundlagen der Apotheken

Lange wurde dem rund 450.000 Euro teuren Honorargutachten der Agentur 2HM entgegengefiebert und pünktlich zu Weihnachten schließlich ein echtes Highlight für Blutdruck und Festtagsstimmung serviert. Bewusst beauftragte das Bundeswirtschafts­ministerium seinerzeit keine Insider der Branche, sondern neutrale Gutachter ohne Affinität zum Apothekenmarkt. Angesichts der bereits vielfach publizierten ­offiziellen Ergebnisse lohnt nun der genauere Blick auf die zu erwartenden Konsequenzen – falls die Vorschläge der Gutachter den Weg in Gesetzestexte finden würden. | Von Reinhard Herzog

Fassen wir der Vollständigkeit halber die entscheidenden, vorgeschlagenen Änderungen nochmals zusammen:

  • Als wichtigster Punkt soll das Rx-Kombimodell umgestaltet werden: Statt 8,35 Euro (Privatverordnungen) bzw. 6,86 Euro (GKV nach Kassenabschlag) werden nun 5,84 Euro bzw. 4,35 Euro für 2018 vorgeschlagen. Der prozentuale Aufschlag soll dafür auf 5,0 Prozent erhöht werden ohne Deckelung (= unsere Rechenbasis in der Tabelle) oder alternativ auf 7,2 Prozent mit Deckelung bei den Hochpreisern (nach bisheriger Preisbildungslogik wären das dann 86,93 Euro plus jeweiligem Festzuschlag).
  • Ähnlich relevant wäre ein neues Großhandelshonorar von 0,96 Euro als feste Komponente und nur noch 0,53 Prozent variabler Komponente, die bei Hochpreisern gedeckelt wäre (nach bisheriger Logik: 6,36 Euro zuzüglich Fixkomponente, also 7,32 Euro).
  • Erheblich aufgebessert werden sollen die BtM-Gebühr (von 2,91 Euro auf 14,00 Euro, beides aber wohl brutto) und der Zuschuss zum Nacht- und Notdienstfonds (von 0,16 Euro auf 0,33 Euro netto je Rx-Packung).
  • Eine Aufwertung erfährt die klassische Rezeptur: Durchschnittlich 37 Euro Arbeitspreis für 2018 werden angesetzt, dagegen steht das gekürzte Abgabehonorar (siehe oben) sowie ein ebenfalls nur noch fünfprozentiger Zuschlag auf den Materialeinsatz. 14,00 Euro werden als Stoffzuschlag für unverarbeitete, lediglich um-/abgefüllte Substanzen empfohlen, bleiben aber in unserer Rechnung mangels Quantifizierbarkeit bzw. Durchsetzbarkeit am Markt außen vor. Empfindliche Kürzungen sind hingegen für Parenteralia vorgesehen (auf durchschnittlich 33 Euro statt ermittelter 85 Euro heute).

Kurzcharakteristika der einzelnen Apothekentypen

Durchschnitt: 37.000 Rx-Packungen zu Ø 41,50 € Apothekeneinkaufswert netto inklusive Hochpreisern, 33.000 Non-Rx-Arzneimittel (Umsatz ~ 280.000 €) inklusive 20 Prozent Verordnungen, 21.000 Packungen Nicht-Arzneimittel inklusive Hilfsmittelverordnungen, Umsatz damit ~ 230.000 €. 650 BtM-Packungen und 440 Rezepturen. 21 Notdienste p.a.

Land: 30.000 Rx-Packungen zu ca. 37,00 € AEP, 21.000 Non-Rx-Arzneimittel mit ~ 175.000 € Umsatz, 11.000 Nicht-Arzneimittel und ~ 125.000 € Umsatz. 400 BtM-Packungen und 350 Rezepturen. 35 Notdienste p.a.

Center: 50.000 Rx-Packungen zu ca. 32,00 € AEP, 80.000 Non-Rx-Arzneimittel mit ~ 720.000 € Umsatz, 48.000 Nicht-Arzneimittel und ~ 520.000 € Umsatz. 700 BtM-Packungen und 450 Rezepturen. 17 Notdienste p.a.

Ärztehaus: 50.000 Rx-Packungen zu ca. 58,00 € AEP, 33.000 Non-Rx-Arzneimittel mit ~ 280.000 € Umsatz, 23.000 Nicht-Arzneimittel und ~ 270.000 € Umsatz. 1.000 BtM-Packungen und 1.500 Rezepturen. 21 Notdienste p.a.

Es wurden marktübliche Rabatte, je nach Apotheke differenziert, einberechnet, die auf 0,5 Prozent (für Rx, Hochpreiser 0,2 Prozent) gekürzt werden sollen.

Die Rohertragssumme aller Offizinen dürfte in 2018 (ohne Versand und Parenteralia/Speziallaborversorgung) bei gut 11 Mrd. Euro liegen, davon etwa 65 Prozent durch Rx-Fertigarzneimittel einschließlich Rabatten erwirtschaftet (siehe DAZ 2017, Nr. 44, S. 22). In diesem Zusammenhang wird die branchenweite Bedeutung eben jener Rabatte deutlich, die das Gutachten zwar mangels valider, offiziell zugänglicher Datenquellen nicht weiter quantifiziert, die aber durch die vorgeschlagene neue Großhandelsvergütung im Rx-Segment (mit nur noch 0,53 Prozent variablem Aufschlag) wohl weitestgehend gekappt würden. Dieser „Kollateralschaden“ macht aber nochmal ähnlich viel aus wie die Kürzungen beim Kombimodell selbst. Was käme auf die Apotheken zu? Beispielhaft für vier Apothekentypen wurde simuliert, wohin die betriebswirtschaftliche Talfahrt führen könnte, hochgerechnet auf 2018 (Tab. 1).

Tab. 1: Erste Abschätzung der Auswirkungen des Honorargutachtens (hochgerechnet für 2018)
Apothekentyp
Durchschnitt
Land
Ärztehaus
Center
Umsatz bisher / neu, Mio. €
2,39 / 2,32
1,67 / 1,62
3,94 / 3,85
3,25 / 3,16
Spanne bisher / neu, %
24,1 / 21,1
24,7 / 21,6
20,6 / 17,6
30,2 / 27,1
Rohertragseinbußen und -gewinne:
Rx-Fertigarzneimittel inklusive Rabattverluste

- 107.100 €

- 85.200 €
- 178.200 €
- 149.800 €
Nacht-/Notdienste
+ 6.400 €
+ 10.700 €
+ 6.500 €
+ 5.200 €
Rezeptur
+ 9.600 €
+ 7.800 €
+ 30.000 €
+ 9.800 €
BtM
+ 6.100 €
+ 3.700 €
+ 9.300 €
+ 6.500 €
Summe Ertragseinbußen:
- 85.000 €
- 63.000 €
- 132.400 €
- 128.300 €
Kompensation durch Preiserhöhung in Sicht- und Freiwahl um …:
+ 22 %
+ 30 %
+ 36 %
+ 12 %

Ergebnisse aus Sicht der Apotheken

Solch frühe Simulationsrechnungen weisen in diesem Stadium noch Unschärfen auf, insbesondere hinsichtlich der Rabattproblematik, die etwa die Hälfte der Einbußen ausmacht und deren dramatische Größenordnung erklärt. Es fällt weiterhin auf, dass durchweg alle Apothekentypen hochgradig betroffen wären. Die Ertragseinbußen könnten mehrheitlich zwischen etwa 45 und 55 Prozent des jetzigen Gewinns liegen und damit eindeutig im existenziellen Bereich. Da sich die Einbußen auf den Rx-Bereich konzentrieren, wären verordnungslastige Apotheken und somit auch die vieldiskutierten Landapotheken stärker betroffen. Ihnen blieben zudem weitaus weniger Kompensationsmöglichkeiten im OTC-Bereich, welche das Gutachten ausdrücklich als Ausweg vorschlägt – weil sie schlicht viel weniger OTC-Packungen absetzen als eine gut laufende Center-Apotheke.

Freilich gäbe es eine Reihe von Sekundäreffekten, deren Darstellung den Rahmen hier sprengen würde und zudem spekulativ wäre. Mit hoher Wahrscheinlichkeit würde jedoch eine deutlich vierstellige Zahl an Apotheken diesen Aderlass nicht überleben, die Übriggebliebenen dürften sich über eine, wenn auch gekürzte, „Friedhofsdividende“ freuen, und das Thema Fachkräftemangel wäre wohl erst einmal vom Tisch.

Ergebnisse aus Sicht der Kostenträger

Die Krankenkassen würden unter dem Strich deutlich entlastet – im Wesentlichen durch den Kahlschlag beim Apotheken-Festzuschlag. Erste Modellrechnungen, welche die Ent- und Belastungen in den einzelnen Leistungsbereichen (hier ohne den Bereich der Parenteralia-Spezialversorgung!) summieren und die Mehrwertsteuer berücksichtigen, kommen auf Beträge von etwa 1,2 Mrd. Euro für die GKV und rund 230 Mio. Euro für die Privatversicherungen bzw. zum Teil auch für die selbstzahlenden Kunden.

Kompensation auf Kosten der Kunden?

Das Honorargutachten schlägt Preiserhöhungen im OTC-Bereich vor und nennt durchschnittlich 0,71 Euro je Packung quer über alle nicht-rezeptpflichtigen, bar verkauften Packungen hinweg (Arznei- wie Nicht-Arzneimittel). Das wären knapp 10 Prozent Aufschlag. Da aber die Einbußen wohl nicht bei den kolportierten 40.000 Euro je Apotheke im Schnitt lägen (die sich nur bei Vernachlässigung der Rabattproblematik in etwa bestätigen), sondern eher doppelt so hoch, wären deutlich höhere Preisaufschläge nötig. Diese würden sich zudem ganz erheblich je nach Apothekentyp und Absatzstruktur unterscheiden (siehe Tab. 1). Hierbei ist berücksichtigt, dass ein nicht unwesentlicher Teil des Non-Rx-Segmentes verordnet und insoweit nicht frei kalkulierbar ist.

Setzten die jeweiligen Apotheken dies tatsächlich um, würden sich für viele Betriebe die Wettbewerbsnachteile weiter verschärfen. So kämen OTC-lastige, frequenzstarke und verkehrsgünstig gelegene Center-Apotheken mit geringeren Preisaufschlägen hin und würden so die Stadtteil- und Land-Apotheken weiter unter Druck bringen, welche erheblich stärkere Preiserhöhungen in ihrem oft schon schwierigeren Marktumfeld durchsetzen müssten.

Für alle Apotheken gilt zudem, dass der Versandhandel als sehr effektiver „OTC-Preisdeckel“ wirkt. Er verkauft im Wesentlichen zum Listen-Einkaufspreis und lebt von den selbst erhaltenen Rabatten, was in OTC-Spannen von 20 bis 25 Prozent mündet. Das wirft die spannende, dann existenzielle Frage auf, was überhaupt am Markt durchsetzbar wäre. Eine Beispielrechnung für ein fiktives OTC-Präparat im noch mittleren Preissegment soll dies verdeutlichen (Tab. 2). Hier wurden die rechnerisch nötigen Preiserhöhungen der ersten Tabelle einmal praktisch durchgerechnet. Die Preisabstände zwischen den Apotheken und erst recht zum Versand (ebenfalls vergleichsweise aufgeführt) wären beträchtlich und hätten mit Sicherheit Auswirkungen auf die Kundenwahrnehmung – Abstimmung „mit den Füßen“ oder per Klick am Computer eingeschlossen (Abb.1). Alternative: Die Apotheken nehmen eben ganz empfindliche Gewinneinbußen hin.

Tab. 2: Beispielkalkulationen eines OTC-Präparates im mittleren Preisbereich für verschiedene Apothekentypen.
Durchschnitt
Land
Ärztehaus
Center
Versand
AEP real:
4,47 €
4,58 €
4,47 €
4,36 €
4,25 €
Rabatt (marktüblicher Ansatz):
20,0 %
18,0 %
20,0 %
22,0 %
24,0 %
AEP Liste:
5,59 €
5,59 €
5,59 €
5,59 €
5,59 €
Aufschlag „Liste“ (alte AMPreisV):
57,0 %
57,0 %
57,0 %
57,0 %
0,5 %
= AVP netto:
8,78 €
8,78 €
8,78 €
8,78 €
5,62 €
+ Mwst. = Kundenpreis:
10,45 €
10,45 €
10,45 €
10,45 €
6,69 €
= Stückertrag:
4,31 €
4,20 €
4,31 €
4,42 €
1,37 €
= Spanne:
49,1 %
47,8 %
49,1 %
50,3 %
24,4 %
kompensat. Preiserhöhung um ...
22,00 %
30,00 %
36,00 %
12,00 %
0,00 %
= Kundenpreis neu:
12,75 €
13,59 €
14,21 €
11,70 €
6,69 €
= Stückertrag neu:
6,24 €
6,84 €
7,47 €
5,47 €
1,37 €
= Spanne neu:
58,2 %
59,9 %
62,6 %
55,6 %
24,4 %
Abb. 1: Preisaufschläge bei einem OTC-Präparat, um die Rohertragseinbußen im Rx-Bereich zu kompensieren.

Fazit

Die Kombination aus stark gekürztem Festaufschlag und Rabatt-Kahlschlag (letzterer wurde eben im Gutachten nicht weiter quantifiziert, was alle Zahlen dramatisch ändert) würde – kaum kompensierbar – desaströs wirken. Seit Jahrzehnten leben die Apotheken, vom System toleriert und bis zu einem gewissen Grad sogar gewollt, wesentlich von ihren Rabatten. Diesen heiklen Punkt muss eine Honorardiskus­sion ehrlich aufgreifen.

Dennoch schließt dieser Beitrag eher versöhnlich. Es handelt sich schließlich „nur“ um ein Gutachten bzw. nach eigenem Bekunden der Agentur um einen „Forschungsbericht“. Eine Umsetzung in entsprechende Gesetze, noch dazu eins zu eins, erscheint unwahrscheinlich vor dem Hintergrund ­weiter sprudelnder Einnahmen und den Füllhörnern, die allseits ausgeschüttet werden bzw. nach den Vorstellungen ­diverser Politiker noch ausgekehrt werden sollen. Vielmehr dürfte der Weg als „Schubladen-Gutachten“ vorgezeichnet sein, welches dann herausgeholt wird, wenn der Berufsstand weitergehende Honorarforderungen stellen sollte. Motto: Im System steckt genug Geld, streng betrachtet vielleicht sogar zu viel, aber es ist womöglich nicht richtig verteilt. Wer das ändern möchte, gestalte das bitte aus der bestehenden Substanz heraus. Die Stunde der Wahrheit käme erst wieder bei ernsten Einnahmeproblemen der Sozialkassen im Gefolge einer länger anhaltenden wirtschaftlichen Rezes­sion. Danach sieht es erst einmal nicht aus. |

Autor

Dr. Reinhard Herzog, Apotheker, 72076 Tübingen

E-Mail: Heilpharm.andmore@t-online.de

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