Per „P-Konto“ fast 1000 Euro vor Gläubiger-Zugriff sicher
Besserer Schutz für Schuldner(bü). Jeder Kunde einer Bank oder Sparkasse kann ab Juli 2010 verlangen, dass sein Girokonto dort als "P-Konto" geführt wird. Es kann dann nicht mehr durch eine Pfändung blockiert werden, und auch das Geldinstitut darf die Kontoverbindung nicht mehr wegen Pfändungen kündigen.
