Termine Frühjahr, Sommer, Herbst
Weihnachtsgeld wird Ende März erstmals zur "Terminsache"(bü). Kündigungen im neuen Jahr können Ärger bringen. Oft ist damit die volle oder teilweise Rückzahlung des Weihnachtsgeldes aus dem Vorjahr verbunden. Denn in aller Regel werden Weihnachtsgratifikationen nur gezahlt, wenn sich ein Arbeitnehmer verpflichtet, der Firma für eine bestimmte Zeit die Treue zu halten. Sollte das nicht der Fall sein, dann heißt's, die Sonderzahlung wieder herauszurücken.
