
Honorar und Abschlag
Hintergrund: Staatlicher Versorgungsauftrag versus Sozialrecht
Uwe Hüsgen und Thomas Müller-Bohn | Die Anpassung des Honorars war für die Apotheker das beherrschende Thema der vorigen Monate. Die ABDA ermittelte eine notwendige Erhöhung des Festzuschlags je abgegebenem, verschreibungspflichtigem Fertigarzneimittel (Rx-FAM) von 8,10 Euro auf 9,14 Euro, also um 1,04 Euro. Ausgehend von Berechnungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie wurde jedoch nur eine einmalige Anpassung um 0,25 Euro beschlossen. Ebenso unbefriedigend wie das numerische Ergebnis ist die Tatsache, dass auch kein Anpassungsverfahren für die Zukunft festgelegt wurde. Als nächster potenzieller Konfliktpunkt in der Honorardiskussion zeichnet sich die Frage ab, wie sich die jüngste Änderung des Festzuschlags auf die anstehenden Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Apothekern zum Kassenabschlag im Jahr 2013 auswirken wird. In diesem Beitrag werden die Unterschiede zwischen der Arzneimittelpreisverordnung und dem Kassenabschlag herausgearbeitet. Im zweiten Teil wird dargestellt, welche Konsequenzen sich daraus für die Verhandlungen über den Kassenabschlag ergeben (in DAZ 41).


