Rohertrags-Monitor April 2012
Betriebswirtschaftliche Analyse der Entwicklung des Apothekenhonorars
Die Forderung nach einer Anpassung des Apotheken-Festzuschlags (von zurzeit 8,10 Euro) hat – endlich – nicht nur bei der Politik, sondern sogar beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (s. u.) Gehör gefunden, Zeitpunkt und Höhe der Veränderung sind aber weiter unklar. Zur Erinnerung: Seit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) am 1. Januar 2004 gilt die neu gestaltete Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel (Rx-FAM), auch Kombimodell genannt. Sowohl der Festzuschlag (von 8,10 Euro) als auch die kaufmännische Komponente (von 3% Aufschlag auf den Apothekeneinkaufspreis) sind seitdem nicht angepasst worden. Die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen dieser bis heute unveränderten Honorierungssystematik apothekerlicher Leistungen für die Jahre 2004 bis 2010 können u. a. dem Beitrag "Der Rohertrags-Monitor" (s. DAZ Nr. 45/2011) entnommen werden.