Das neue Kindergeld hat auch seine Tücken
Während zweiter Ausbildung kommt’s auf die Arbeitszeit an
(bü). Kindergeld für volljährige Kinder, die sich in der Berufsausbildung befinden, wird seit Jahresbeginn 2012 ohne Rücksicht auf die Höhe des eigenen Einkommens gezahlt. Vorher war bei einem Jahreseinkommen des Kindes von 8004 Euro Schluss – egal, ob es sich um eine Ausbildungsvergütung oder Einnahmen aus einem Nebenjob handelte. Und das Kindergeld für ein Kalenderjahr musste zurückgezahlt werden, selbst wenn die Grenze nur um einen Euro überstiegen wurde.



