
Deutscher Apotheker Verlag - PROD
Freie Apothekerschaft bringt die Länderliste vors Bundesverfassungsgericht
Die „Freie Apothekerschaft“ will sich nicht damit abfinden, dass das Oberverwaltungsgericht Münster das Bundesgesundheitsministerium nicht zu einer umgehenden Anpassung der Länderliste verpflichtet hat. Sie will deshalb jetzt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.Show morerecht
Arzneimittelversandhandel
23.04.2026, 15:50 Uhr
Verzeichnis der zur Weiterbildung ermächtigten Kammermitglieder der Landesapoth
10.01.1999, 16:22 Uhr
Reizthema Krankenhausversorgung - Aktuelle rechtliche Fragen
Bekanntlich fordert der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) nach wie vor die Abschaffung der Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern durch öffentliche Apotheken. Aus rechtlicher Sicht stehen einem solchen Vorhaben unter anderem sowohl Artikel 12 als auch Artikel 14 des Grundgesetzes und damit die gesetzlichen Regelungen für Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie entgegen. Rechtsanwalt Dr. Peter Altenburger, Düsseldorf, geht im folgenden nicht nur auf rechtliche Fragen zu dieser Diskussion ein. Er beschäftigt sich auch mit der Sicherung des dualen Vertriebwegs, der Abgabe von Arzneimitteln durch Krankenhausapotheken an Ambulanzen, der Einrichtung von Satellitenapotheken, der Privatisierung von Krankenhausapotheken und mit den Aktivitäten pharmazeutischer Beratungsgesellschaften.Show more10.01.1999, 16:22 Uhr
Europäisches Arzneibuch
Der Nachtrag 1998 der 3.Ausgabe des Europäischen Arzneibuches ist ein weiteres, sichtbares Zeichen der fortschreitenden Entwicklung des Europäischen Arzneibuches. Dieser Nachtrag, der in den englischen und französischen Fassungen im Juli 1997 erschienen ist, wurde laut Resolution AP-CSP* (97)1 am 1.Januar 1998 in den Mitgliedstaaten des Übereinkommens zur Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches in Kraft gesetzt. Der Nachtrag in der amtlichen deutschen Ausgabe gilt ab 1.August 1998.Show more22.11.1998, 16:20 Uhr
Zytostatika-Richtlinie der Länder
Durch Veröffentlichung im Bundesgesundheitsblatt 9/1998 (abgedruckt in dieser Zeitschrift, S. 108ff) wurde die Zytostatika-Richtlinie der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) bekanntgemacht. Seit Inkrafttreten der ersten Länder-Richtlinien bestand der Wunsch nach einer bundeseinheitlichen Richtlinie, die dem Stand der Technik entspricht sowie die relevanten Bestimmungen der verschiedenen von der Zytostatika-Herstellung tangierten Vorschriften zusammenfaßt. Die nun vorliegende Richtlinie beschränkt sich grundsätzlich auf diese Zusammenfassung und geht nur in wenigen Punkten über bereits existierende Vorschriften hinaus. Zur Umsetzung der zahlreichen, teilweise auch divergierenden Bestimmungen aus den verschiedensten Regelwerken bedarf es einer Kommentierung. Die nachfolgenden Erläuterungen wollen daher sowohl den Apothekern als auch den Überwachungsbehörden weitere Informationen über Hintergründe und Interpretation der aufgeführten Vorschriften liefern.Show more18.10.1998, 15:20 Uhr
Zytostatika-Richtlinie der Länder
Durch Veröffentlichung im Bundesgesundheitsblatt 9/1998 (abgedruckt in dieser Zeitschrift, S. 108ff) wurde die Zytostatika-Richtlinie der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) bekanntgemacht. Seit Inkrafttreten der ersten Länder-Richtlinien bestand der Wunsch nach einer bundeseinheitlichen Richtlinie, die dem Stand der Technik entspricht sowie die relevanten Bestimmungen der verschiedenen von der Zytostatika-Herstellung tangierten Vorschriften zusammenfaßt. Die nun vorliegende Richtlinie beschränkt sich grundsätzlich auf diese Zusammenfassung und geht nur in wenigen Punkten über bereits existierende Vorschriften hinaus. Zur Umsetzung der zahlreichen, teilweise auch divergierenden Bestimmungen aus den verschiedensten Regelwerken bedarf es einer Kommentierung. Die nachfolgenden Erläuterungen wollen daher sowohl den Apothekern als auch den Überwachungsbehörden weitere Informationen über Hintergründe und Interpretation der aufgeführten Vorschriften liefern.Show more18.10.1998, 15:20 Uhr
„“„Internationale Apotheke“ - Zusatzbezeichnung kann unzulässig sein
Führt eine Apotheke die Zusatzbezeichnung "Internationale Apotheke", so erwarten die angesprochenen Verbraucher, daß die Apotheke im Gegensatz zu anderen Apotheken in erheblichem Umfang Geschäftsbeziehungen zum Ausland pflegt, die mit ihrem eigentlichen Geschäftszweck, der Abgabe von Medikamenten an Endverbraucher, in Verbindung stehen und von denen der Kunde im Einzelfall auch besonders profitieren kann. Genügt die Apotheke dieser Erwartungshaltung nicht, ist die Werbung irreführend und wettbewerbsrechtlich unzulässig. Andere Wettbewerber können daher verlangen, das Führen der Zusatzbezeichnung zu unterlassen. (Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 3. Dezember 1997)Show more18.10.1998, 15:20 Uhr
Faxgeräte können wettbewerbswidrig sein
Apothekenleitern ist es untersagt, Alten- und Pflegeheimen Faxgeräte zur Verfügung zu stellen, die "Vorabanfragen zum Vorhandensein bestimmter Arzneimittel erleichtern". Dies hat der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden in einer rechtskräftigen Entscheidung festgestellt. (Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 20. August 1998, Az.: 7 U 1967/98)Show more18.10.1998, 15:20 Uhr
Bezugnahme auf Stiftung Warentest ist unzulässig
Es ist unzulässig, dadurch für ein Arzneimittel zu werben, daß der Werbende das Signet der Stiftung Warentest verwendet und darin auf den Test verschiedener Fertigarzneimittel Bezug nimmt. Eine solche Werbung verstößt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs gegen das Verbot der Werbung für Arzneimittel mit fachlicher Empfehlung außerhalb der Fachkreise. (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 1997, Az.: I ZR 51/95)Show more18.10.1998, 15:20 Uhr
Arzneimittelrecht: Arzneimittelherstellung durch den Arzt bedarf der Erlaubnis
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (DAZ 1997, Nr. 44, S. 3990) hat nunmehr auch der 4. Strafsenat des Bayerischen Oberlandesgerichts festgestellt, daß einem Arzt die Herstellung von Arzneimitteln ohne Herstellungserlaubnis nur dann gestattet ist, wenn er das Arzneimittel selbst am Patienten anwendet. Anderenfalls bleibt die Herstellung erlaubnispflichtig. (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluß vom 29. April 1998, Az: 4 St RR 12/98)Show more20.09.1998, 15:19 Uhr
Verbot von Doping-Arzneimitteln: Änderung des Arzneimittelgesetzes
Die Tour de France mit ihrem Doping-Skandal ist gerade vorüber. Kaum beachtet von der Tagespresse und der breiten Öffentlichkeit ist die Tatsache, daß im Achten Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) vom 7. September 1998 (DAZ Nr. 38, S.76) das "Verbot von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport" (§6a AMG) aufgenommen worden ist. Das Gesetz ist am 11. September in Kraft getreten. Show more20.09.1998, 15:19 Uhr
Apotheke und Transfusionsgesetz: Auswirkungen des TFG auf den Apothekenbetrieb
Am 7. Juli 1998 ist das Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (Transfusionsgesetz, TFG) in Kraft getreten [1, 2]. Es enthält einige wichtige Vorschriften, die auch Bedeutung für die Apotheken haben. Das gilt sowohl für die öffentliche Apotheke als auch für die Krankenhausapotheke. Nachfolgend werden diese Vorschriften skizziert und die zu beachtenden Zusammenhänge dargestellt.Show more20.09.1998, 15:19 Uhr
Schwierige Abgrenzung von Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel
Produkte, die in voluminösen Behältern und im Vergleich zu üblichen Arzneimitteln in zu großer Darreichungsform sowie mit Nährwertinformationen vertrieben werden, sind keine Arzneimittel, soweit die Inhaltsstoffe weder objektiv noch subjektiv in der Dosierung oder empfohlenen Verzehrmenge einem Arzneimittel entsprechen. Dies hat das Oberlandesgericht München in einer rechtskräftigen Entscheidung festgestellt. (Oberlandesgericht München, Urteil vom 26. Februar 1998, Az.: 6 O 4339/97, [rechtskräftig])Show more13.09.1998, 15:19 Uhr
Apotheken in Einkaufszentren: Eingangstüren dürfen nicht immer offen sein
Apothekentüren zu öffentlichen Verkehrsflächen oder Ladenstraßen müssen im Ruhezustand geschlossen gehalten werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes festgestellt. Der Beschluß ist noch nicht rechtskräftig. (Beschluß des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 8.Oktober 1977, Az.: 1R365/96)Show more16.08.1998, 15:19 Uhr
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