Deutscher Apotheker Verlag - PROD
GKV-Spitzenverband soll Vertragsstrafe gegen DocMorris verhängen
Die „Freie Apothekerschaft“ hat den GKV-Spitzenverband aufgefordert, gegen DocMorris vorzugehen. Wegen der Verstöße des Versenders gegen das heilmittelwerberechtliche Zuwendungsverbot und in der Folge gegen den Rahmenvertrag, sei eine Vertragsstrafe zu verhängen und ein Ausschlussverfahren zu prüfen.Show morerecht
Aufforderung der „Freien Apothekerschaft“
26.06.2026, 08:30 Uhr
Benannte Stellen
Bekanntmachung zu Benannten Stellen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 20 Abs. 6 des Medizinproduktegesetzes in Verbindung mit Artikel 16 der Richtlinie 93/42/EWG1 über Medizinprodukte Vom 13. Juni 2001 (aus BAnz. Nr. 125 vom 10. Juli 2001, Seite 13946)Show more05.08.2001, 15:36 Uhr
Ladenschluss: Keine Sonderregelungen für Bahnhofs-Apotheken
Bahn-Reisenden ist es nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zuzumuten, in Notfällen eine notdienstbereite Apotheke in der Umgebung aufzusuchen. Eine Sonderregelung für unmittelbar im Bahnhof gelegene Apotheken ist nach Auffassung der Stuttgarter Richter nicht notwendig, um eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Zudem widerspräche eine solche Regelung den Vorschriften des Ladenschlussgesetzes. (Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 5. November 1999, Az.: 4K908/99)Show more05.08.2001, 15:36 Uhr
Baden-Württemberg: Gebührenordnung
Satzung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg zur Änderung der Gebührenordnung vom 27. Juli 2001 Aufgrund von §§9, 10 und 23 Abs. 2 des Gesetzes über die öffentliche Berufsvertretung, die Berufspflichten, die Weiterbildung und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und Dentisten (Heilberufe-Kammergesetz) in der Fassung vom 16.3.1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. November 2000 (GBl. S. 701), hat die Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg am 4. Juli 2001 folgende Satzung beschlossen:Show more05.08.2001, 15:36 Uhr
C. Lander, H. MöllerBetäubungsmittelrecht: Welche
Am 25. Juni 2001 ist die Fünfzehnte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (15. BtMÄndV) vom 19. Juni 2001 veröffentlicht worden (BGBl. I S. 1180). Sie ist - ausgenommen der Regelungen über das Substitutionsregister und die suchttherapeutische Qualifikation substituierender Ärzte (s. Ziffern 4 bis 6) - am 1. Juli 2001 in Kraft getreten. Mit der Verordnung wurden u. a. Änderungen in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der Vorschriften über das Verschreiben von Substitutionsmitteln in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) mit dem Ziel ergänzt und präzisiert, die Sicherheit beim Umgang mit diesen betäubungsmittelhaltigen Arzneimitteln zu erhöhen, die Qualität der substitutionsgestützten Behandlung zu verbessern und deren Durchführung praktikabler zu gestalten. Anfragen an das Bundesministerium für Gesundheit und die Bundesopiumstelle zeigen, dass offensichtlich zu einzelnen Regelungen Unklarheiten bestehen. Die wichtigsten Änderungen werden deshalb nachstehend zusammengefasst und erläutert.Show more05.08.2001, 15:35 Uhr
Hessen: Renten- und Anwartschaftserhöhungen
Versorgungswerk der Landesapothekerkammer HessenShow more22.07.2001, 15:35 Uhr
Beiträge für Apothekerkammern: Verwaltungsgericht rügt Verstoß gegen Gleichh
Bei der Erhebung von Mitgliedsbeiträgen für Apothekerkammern ist die Leistungsfähigkeit der angestellten Apotheker zu berücksichtigen. Es verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, dass diese derzeit nur einen einheitlichen Grundbetrag bezahlen müssen. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in einer - nicht rechtskräftigen - Entscheidung festgestellt. (Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. Oktober 2000, Az.: 4 K 1285/00)Show more15.07.2001, 15:35 Uhr
Verstöße gegen Grundpflichten eines Apothekers rechtfertigen Widerruf der Betr
Verübt ein Apothekenleiter Straftaten, die zu Vermögensschäden bei einer Krankenkasse führen, so gibt dies Anlass, an der persönlichen Zuverlässigkeit des Apothekers zu zweifeln. Ein Verstoß gegen Grundpflichten des Apothekers liegt auch dann vor, wenn ein Apotheker ohne Herstellungserlaubnis Arzneimittel herstellt, die an andere Apotheken abgegeben werden. Dies hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht festgestellt und den sofortigen Vollzug des Widerrufs einer Apothekenbetriebserlaubnis für rechtmäßig erklärt. (Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 11. Januar 2000, Az.: 5 Bs 282199)Show more15.07.2001, 15:35 Uhr
Westfalen-Lippe: Wahl zur XIII. Kammerversammlung
In die 13. Kammerversammlung sind gewählt worden:Show more08.07.2001, 15:35 Uhr
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