
Deutscher Apotheker Verlag - PROD
Mehr Flexibilität mit dem Arbeitszeitkonto
Auch Apothekenangestellte wünschen sich immer häufiger flexible Arbeitsmöglichkeiten. Der Bundesrahmentarifvertrag regelt ein Jahresarbeitszeitkonto, mit dem dieses Anliegen umgesetzt werden kann. Welche rechtlichen Anforderungen sind zu beachten?Show morerecht
Rechtssichere Umsetzung tarifvertraglicher Vorgaben
17.04.2026, 03:55 Uhr
Arzneimittelversand: Vorsicht bei Werbung für „Rundum-Versorgung“
Unzulässige Werbung für einen Arzneimittelversand liegt auch dann vor, wenn ein Betreiber einer Homepage, der eine "Rundum-Versorgung für Schwerstkranke" anbietet, den Eindruck erweckt, dass die in sein System eingebundenen Apotheken apothekenpflichtige Arzneimittel an Verbraucher liefern. (Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 7. September 2001, Az.: 6 U 185/00)Show more03.03.2002, 16:41 Uhr
D. Walluf-Blume Orphan Drugs – FuE im Dienst der P
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung über Arzneimittel für seltene Leiden in der Europäischen Union (EU) am 22. Januar 2000 ist Bewegung in diesen Nischenbereich gekommen. Innerhalb von zwei Jahren wurden schon 78 Arzneimittel für seltene Leiden in den Europäischen Gemeinschaften ausgewiesen (Stand 8. Februar 2002), und zwei haben bereits eine europäische Zulassung erhalten. Das Hauptanliegen dieser Verordnung ist es, verbesserte Rahmenbedingungen für die Pharmaindustrie und ihre Forschungseinrichtungen zu schaffen, um die Erforschung und Entwicklung dieser Medikamente zu fördern.Show more24.02.2002, 16:47 Uhr
Rheinland-Pfalz: Weiterbildungsordnung/Berufsordnung/Beitragsordnung/Gebührenor
24.02.2002, 16:47 Uhr
Niedersachsen: Gebühren- und Auslagensatzung
Änderung der Gebühren- und AuslagensatzungShow more17.02.2002, 16:47 Uhr
Niedersachsen: Beitragsordnung
Änderung der Beitragsordnung der ApothekerkammerShow more17.02.2002, 16:47 Uhr
V. SaalfrankVermietung von Apothekenräumen –
Etwa 22 000 öffentliche Apotheken werden in Deutschland, überwiegend auf der Grundlage eines Raummietverhältnisses, betrieben. Für die mietvertragliche Praxis bei der Vermietung von Apothekenräumen sind zahlreiche, für Apotheker als Freiberufler verbindliche öffentlich-rechtliche Sondernormen relevant, zu denen insbesondere das Apothekengesetz (ApoG) und die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zählen. Obwohl Verstöße gegen diese Normen den Bestand des Mietverhältnisses gefährden und zur Nichterteilung bzw. Entziehung der Apothekenbetriebserlaubnis führen können, ist oftmals unklar, was die Vertragsparteien vereinbaren dürfen und wo die Grenze zur Illegalität verläuft.Show more03.02.2002, 16:47 Uhr
Arzneimittel-Versorgung nach Paragraf 129 SGB V
Rahmenvertrag über die Arzneimittel-Versorgung nach § 129 SGB VShow more20.01.2002, 16:45 Uhr
Saarland: Bayerische Apothekerversorgung
Bekanntmachung einer Änderung der Satzung der Bayerischen ApothekerversorgungShow more13.01.2002, 16:44 Uhr
Rheinland-Pfalz: Allgemeinverfügung zur Dienstbereitschaft
Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz ändert ihre Allgemeinverfügung zur Dienstbereitschaft vom 22. September 2000, in Kraft getreten am 1. Oktober 2000, ab. Ziffer 8 wird dergestalt geändert, dass die Apotheken, die nicht notdienstbereit sind, am gesamten Rosenmontag von der Verpflichtung zur Dienstbereitschaft befreit werden. Bisher galt die Befreiung erst ab 12.00 Uhr. Unter Ziffer 9 wird der Fastnachtsdienstag mit in den Befreiungskatalog aufgenommen. Nachstehend geben wir den gesamten Wortlaut der Allgemeinverfügung zur Dienstbereitschaft in der ab 1. Februar 2002 geltenden Fassung wieder.Show more13.01.2002, 16:44 Uhr
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