Deutscher Apotheker Verlag - PROD
US-Gericht stoppt vorläufig Mifepriston-Versand
In den USA hat ein Bundesberufungsgericht den Versand von Mifepriston nach telemedizinscher Verschreibung vorläufig untersagt. Das Arzneimittel wird unter anderem für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen eingesetzt. Der Hersteller wehrt sich.Show morerecht
Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in den USA
04.05.2026, 10:00 Uhr
Außerhalb des Notdienstes: Auch Fußgängerschalter sind verboten
Die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel über einen Auto- oder Fußgängerschalter außerhalb des Notdienstes verstößt gegen § 17 Abs. 1 Satz 1 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Danach dürfen Arzneimittel und apothekenübliche Waren nur in den Apothekenbetriebsräumen in den Verkehr gebracht werden. Dies setzt voraus, dass sich der Empfänger der Ware bei der Übergabe innerhalb der Apotheke aufhält. Mit diesen Feststellungen hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen eine Untersagungsverfügung der zuständigen Behörde gegen einen Apothekenleiter für rechtmäßig erklärt. (Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 17. April 2002, Az.: 1 K 455/01)Show more04.08.2002, 15:44 Uhr
Zulassungsverlängerung nach § 105 AMG
Ergänzung der Bekanntmachung über die Verlängerung der Zulassung nach § 105 des Arzneimittelgesetzes (AMG) (Veröffentlichung von Namen, Adressen und Fachbereichen der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinproduke bestellten Gegensachverständigen im Sinne des § 105 Abs. 5 a Satz 5 AMG)Show more04.08.2002, 15:44 Uhr
Sachsen-Anhalt: Kostenordnung der AK
Änderung der Kostenordnung der Apothekerkammer Sachsen-AnhaltShow more28.07.2002, 15:44 Uhr
Festbeträge für ACE-Hemmer
Bekanntmachung an die Hersteller von ArzneimittelnShow more28.07.2002, 15:44 Uhr
Neues Gesetz stärkt Arbeitnehmerrechte beim Betriebsübergang
Wer seine Apotheke verkaufen will oder beabsichtigt, eine bestehende Apotheke zu übernehmen, muss seit dem 1. April 2002 neue Vorschriften für den Betriebsübergang beachten: Eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) stärkt nun die Rechte der Arbeitnehmer, indem es dem alten oder neuen Betriebsinhaber eine Unterrichtungspflicht über den Betriebsübergang auferlegt.Show more21.07.2002, 15:44 Uhr
Rheinland-Pfalz: Satzungsänderung der LAK
Aufgrund des § 14. Abs. 1 und Abs. 2 des Heilberufsgesetzes vom 20. Oktober 1978 (GVBI. S. 649, 1979, S. 22), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Februar 2001 (GVBI. S. 49), hat die Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz am 10. November 2001 folgende vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit mit Schreiben vom 4. Februar 2002 genehmigte Satzungsänderung beschlossen.Show more14.07.2002, 15:43 Uhr
Gebührenordnung der LAK
Aufgrund des § 14 Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 3 des Heilberufsgesetzes vom 20. Oktober 1978 (GVBl. S. 649, 1979, S. 22), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Februar 2001 (GVBl. S. 49), hat die Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz am 27. April 2002 folgende vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit mit Schreiben vom 27. Mai 2002 genehmigte Satzungsänderung beschlossen:Show more14.07.2002, 15:43 Uhr
Keine generelle Fahruntüchtigkeit bei gelegentlichem Cannabiskonsum
KARLSRUHE (ks). Wer mit wenigen Gramm Haschisch oder Marihuana erwischt wird, muss nicht zwangsläufig damit rechnen, den Führerschein zu verlieren. Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat der Verfassungsbeschwerde eines Gelegenheitskonsumenten stattgegeben, der sich gegen die behördliche Anordnung eines Drogenscreenings und einem damit verbundenen Entzug seiner Fahrerlaubnis wandte. In einem anderen Fall, in dem Überreste eines Joints im Auto-Aschenbecher gefunden wurden, nahmen die Richter den Fall hingegen nicht zur Entscheidung an. (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2002, Az.: 1 BvR 2062/96, und vom 8. Juli 2002, Az.: 1 BvR 2428/95)Show more14.07.2002, 15:43 Uhr
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