
Deutscher Apotheker Verlag - PROD
Mehr Flexibilität mit dem Arbeitszeitkonto
Auch Apothekenangestellte wünschen sich immer häufiger flexible Arbeitsmöglichkeiten. Der Bundesrahmentarifvertrag regelt ein Jahresarbeitszeitkonto, mit dem dieses Anliegen umgesetzt werden kann. Welche rechtlichen Anforderungen sind zu beachten?Show morerecht
Rechtssichere Umsetzung tarifvertraglicher Vorgaben
17.04.2026, 03:55 Uhr
Pflicht zur Dienstbereitschaft: Keine Privilegierung von Zweigapotheken
Auch Zweigapotheken unterliegen der Pflicht zur ständigen Dienstbereitschaft und können daher in einen normalen Notdienstturnus eingegliedert werden. Bei der Befreiung von der Dienstbereitschaft gelten für Zweigapotheken keine anderen Vorschriften als für Vollapotheken. Der Erholungsurlaub eines Apothekenverwalters außerhalb von Betriebsferien rechtfertigt deshalb eine Dienstbefreiung nach § 23 Abs. 2 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) regelmäßig nicht. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem unanfechtbaren Beschluss festgestellt. (Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 1. April 2003, Az.: 9 S 2149/02)Show more20.04.2003, 15:50 Uhr
Sachsen-Anhalt: Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Bekanntmachung über den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Abkommens zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische PrüfungsfragenShow more13.04.2003, 15:50 Uhr
Bundesrepublik Deutschland: Zulassung von Arzneimitteln
Im Bundesanzeiger Nr. 70 vom 10. April 2003 ist auf Seite 7240 die 50. Bekanntmachung über die Zulassung von Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen (Auszug aus Entscheidungen der Gemeinschaft vom 15. Januar 2003 bis 15. Februar 2003) vom 14. März 2003 abgedruckt.Show more13.04.2003, 15:50 Uhr
Bundesrepublik Deutschland: Therapeutische Bewegungsgeräte
Bekanntmachung der Spitzenverbände der Krankenkassen über die beabsichtigte Fortschreibung der Produktgruppe 32 "Therapeutische Bewegungsgeräte" des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 128 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)Show more13.04.2003, 15:50 Uhr
Mecklenburg-Vorpommern: Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungs
Bekanntmachung über den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat ThüringenShow more06.04.2003, 15:50 Uhr
Hamburg: Prüfungsordnung für PKA
Änderung der Prüfungsordnung für pharmazeutisch-kaufmännische AngestellteShow more06.04.2003, 15:50 Uhr
Brandenburg: Weiterbildung von Kammerangehörigen
Zur Weiterbildung ermächtigte KammerangehörigeShow more30.03.2003, 15:50 Uhr
Erlöschen fiktiver Arzneimittelzulassungen nach § 105 AMG
Berichtigung der Bekanntmachung des Erlöschens fiktiver Arzneimittelzulassungen nach § 105 Abs. 3 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG) aufgrund bestimmter Vorschriften des 10. Änderungsgesetzes zum Arzneimittelgesetz (AMG-ÄndG) Erlöschen gemäß § 105 Abs. 4 a Satz 4 oder § 105 Abs. 5 c Satz 1 AMG wegen fehlender oder nicht fristgemäßer Einreichung der Sachverständigengutachten nach § 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 AMG auch mittels elektronischen Postaustausches auf elektronischen Speichermedien (§ 105 Abs. 4 a Satz 1 AMG in Verbindung mit den §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 2 der AMG-Einreichungsverordnung [AMG-EV]) Ų Vierte Liste Ų Vom 21. Januar 2003 (aus BAnz. Nr. 38 vom 25. Februar 2003, Seite 3350)Show more30.03.2003, 15:50 Uhr
Hessen: Haushalts- und Kassenordnung der LAK
Änderung der Haushalts- und Kassenordnung der Landesapothekerkammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, beschlossen von der Delegiertenversammlung am 16. September 1993, genehmigt durch Erlass des Hessischen Ministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit vom 7. Oktober 1993, veröffentlicht in der PZ Nr. 42/1993, S. 3425 f., zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 17. März 2003.Show more23.03.2003, 16:49 Uhr
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