
Deutscher Apotheker Verlag - PROD
Mehr Flexibilität mit dem Arbeitszeitkonto
Auch Apothekenangestellte wünschen sich immer häufiger flexible Arbeitsmöglichkeiten. Der Bundesrahmentarifvertrag regelt ein Jahresarbeitszeitkonto, mit dem dieses Anliegen umgesetzt werden kann. Welche rechtlichen Anforderungen sind zu beachten?Show morerecht
Rechtssichere Umsetzung tarifvertraglicher Vorgaben
17.04.2026, 03:55 Uhr
Chemikalienrechtliche Verordnungen
Sechste Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen*)Show more25.05.2003, 15:51 Uhr
Zulassungen von Arzneimitteln
Im Bundesanzeiger Nr. 94 vom 21. Mai 2003 ist auf Seite 11 123 die 51. Bekanntmachung über die Zulassung von Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen (Auszug aus Entscheidungen der Gemeinschaft vom 15. Februar 2003 bis 15. März 2003) vom 16. April 2003 abgedruckt.Show more25.05.2003, 15:51 Uhr
Abschied von der Präsenzapotheke
Im März 2003 wurde der noch nicht mit der Leitung abgestimmte 1. Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Gesundheitssystems (Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz Ų GMG) aus dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung bekannt. Ziel des GMG soll es sein, die Qualität und Effizienz der Gesundheitsversorgung nachdrücklich und dauerhaft zu verbessern. Es will dazu u. a. als "starr" und "verkrustet" bezeichnete Strukturen "aufbrechen"[1]. Die Arzneimittelversorgung und die Apotheken sind von den darin vorgesehenen Umbauplänen in besonderem Maße betroffen. Gelten bislang die Prinzipien der Apothekenpflicht für Arzneimittel und der einheitlichen Abgabepreise sowie des Versandverbots für apothekenpflichtige Arzneimittel und das Fremd- und Mehrbesitzverbot von Apotheken, so soll davon nur noch die Apothekenpflicht übrig bleiben, während der einheitliche Abgabepreis, das Versandverbot und das Fremd- und Mehrbesitzverbot abgeschafft werden.Show more18.05.2003, 15:51 Uhr
Kosmetik-Verordnung
Dreiunddreißigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung*)Show more27.04.2003, 15:50 Uhr
Pflicht zur Dienstbereitschaft: Keine Privilegierung von Zweigapotheken
Auch Zweigapotheken unterliegen der Pflicht zur ständigen Dienstbereitschaft und können daher in einen normalen Notdienstturnus eingegliedert werden. Bei der Befreiung von der Dienstbereitschaft gelten für Zweigapotheken keine anderen Vorschriften als für Vollapotheken. Der Erholungsurlaub eines Apothekenverwalters außerhalb von Betriebsferien rechtfertigt deshalb eine Dienstbefreiung nach § 23 Abs. 2 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) regelmäßig nicht. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem unanfechtbaren Beschluss festgestellt. (Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 1. April 2003, Az.: 9 S 2149/02)Show more20.04.2003, 15:50 Uhr
Sachsen-Anhalt: Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Bekanntmachung über den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Abkommens zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische PrüfungsfragenShow more13.04.2003, 15:50 Uhr
Bundesrepublik Deutschland: Zulassung von Arzneimitteln
Im Bundesanzeiger Nr. 70 vom 10. April 2003 ist auf Seite 7240 die 50. Bekanntmachung über die Zulassung von Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen (Auszug aus Entscheidungen der Gemeinschaft vom 15. Januar 2003 bis 15. Februar 2003) vom 14. März 2003 abgedruckt.Show more13.04.2003, 15:50 Uhr
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