Deutscher Apotheker Verlag - PROD
GKV-Spitzenverband soll Vertragsstrafe gegen DocMorris verhängen
Die „Freie Apothekerschaft“ hat den GKV-Spitzenverband aufgefordert, gegen DocMorris vorzugehen. Wegen der Verstöße des Versenders gegen das heilmittelwerberechtliche Zuwendungsverbot und in der Folge gegen den Rahmenvertrag, sei eine Vertragsstrafe zu verhängen und ein Ausschlussverfahren zu prüfen.Show morerecht
Aufforderung der „Freien Apothekerschaft“
26.06.2026, 08:30 Uhr
Arzneimittelversorgung: Erlaubnis für Zweigapotheke nur bei Notstand
Die Erlaubnis für den Betrieb einer Zweigapotheke darf nur bei Vorliegen eines Notstandes erteilt werden. § 16 ApoG ist nicht etwa deshalb weitergehend auszulegen, weil seit dem 1. Januar 2004 der Betrieb von bis zu drei Filialapotheken zulässig sein kann. (Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 15. März 2004, Az.: 7 B 1061/04)Show more05.09.2004, 16:02 Uhr
Apothekenwerbung: Werbeaufschrift „Parfümerie“ ist unzulässig
Als unzulässige Werbung ist die an der Außenfront einer Apotheke angebrachte Leuchtschriftwerbung mit der Aufschrift: "Parfümerie" anzusehen. Parfum und Eau de Parfum sind keine apothekenüblichen Waren. Dies hat das Saarländische Oberlandesgericht am 24. März 2004 entschieden. (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24. 03. 2004, Az.: 1 U 549/03-141)Show more05.09.2004, 16:02 Uhr
Die Auswirkungen der 12. AMG-Novelle auf den Arzneimittelvertrieb
Von Hilko J. Meyer, Frankfurt/Main | Durch die Neudefinition des Arzneimittelgroßhandels und die Einführung der Erlaubnispflicht hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen für den Arzneimittelgroßhandel an das europäische Recht angepasst. Wie im Teil 1 dieses Beitrags (s. DAZ Nr. 36/2004, S. 47 f) dargestellt, betreiben nach der neuen Rechtslage künftig auch viele Apotheken und fast alle pharmazeutischen Hersteller einen erlaubnispflichtigen Großhandel mit Arzneimitteln im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG). Damit unterliegen sie den gleichen Regelungen, die bisher schon für den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel galten. Dies sind neben den Regelungen des AMG im Hinblick auf Verkehrsfähigkeit, Vertriebswege und Arzneimittelpreise vor allem die Vorschriften der Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe.Show more05.09.2004, 16:02 Uhr
Nochmals: OTC auf Kassenrezept?
Von Gerhard Nitz | In DAZ Nr. 32 vom 5. August 2004 , S. 48, befasste ich mich mit der Frage, ob die durch das GMG eingeführten Leistungsbeschränkungen der gesetzlichen Krankenversicherung für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel und "Lifestyle-Medikamente" mit einer neuen Prüfpflicht der Apotheker hinsichtlich der Verordnungsfähigkeit dieser Präparate einhergehen. Ich verneinte diese Frage im Wesentlichen mit dem Argument, dass Prüfpflichten einer rechtlichen Grundlage bedürfen, die gegenwärtig weder im Gesetz noch in den Arzneilieferungsverträgen mit den Krankenkassen besteht. Der Beitrag verursachte ungewöhnlich zahlreiche Reaktionen, insbesondere weil offensichtlich viele Apotheker auch nach Rücksprache mit den Apothekerverbänden davon ausgingen, dass sie erweiterte Prüfpflichten haben.Show more29.08.2004, 16:02 Uhr
12. AMG-Novelle – Strengere Regeln für den Arzneimittelgroßhandel
Hilko J. Meyer | Am 6. August 2004 ist das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vom 30. Juli 2004 in Kraft getreten [1]. Neben einer Neuregelung der Klinischen Prüfung enthält es zahlreiche Änderungen im Bereich des Vertriebs von Arzneimitteln. Wegen der Konzentration des Gesetzgebungsverfahrens auf die Klinische Prüfung blieben alle Hinweise auf die zahlreichen Ungereimtheiten unberücksichtigt, die sich vor allem in den geänderten Betriebsverordnungen für pharmazeutische Unternehmer, Großhändler und Apotheken verstecken. Inzwischen ist das Thema in der Praxis angekommen: Apotheken, Großhändler und Hersteller, aber auch die zuständigen Behörden versuchen, sich einen Reim auf die neuen Regelungen zu machen; zahlreiche differierende Interpretationen machen die Runde.Show more29.08.2004, 16:02 Uhr
Mecklenburg-Vorpommern: Weiterbildungsordnung
Fünfte Satzung zur Änderung der WeiterbildungsordnungShow more22.08.2004, 16:02 Uhr
Nordrhein-Westfalen: Rentenleistungen AK Nordrhein
Der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat aufgrund § 3 Abs. 1 Landesversicherungsaufsichtsgesetzes (VAG NRW) vom 20. April 1999 (GV. NRW. S. 154) in Verbindung mit § 6 Abs. 3 der Satzung des Versorgungswerkes folgenden Beschluss der Kammerversammlung vom 23. Juni 2004 mit Schreiben vom 22. Juli 2004 genehmigt:Show more22.08.2004, 16:02 Uhr
Bundesrepublik Deutschland: Zulassung von Arzneimitteln
Im Bundesanzeiger Nr. 155 vom 19. August 2004 ist auf Seite 18 573 die 62. Bekanntmachung über die Zulassung von Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen (Auszug aus Entscheidungen der Gemeinschaft vom 15. April 2004 bis 15. Juni 2004) vom 22. Juli 2004 abgedruckt.Show more22.08.2004, 16:02 Uhr
Vermengungsproblematik im Apothekenlager
Von Maxim Hegai und Florian Meyer, München | Das Verhältnis des Apothekers zu seinen Gläubigern, insbesondere den Pharmagroßhändlern, gab bisher wenig Anlass zur Diskussion. Zumeist sind die Apotheken in der Lage, ihren Zahlungspflichten nachzukommen. Allerdings werden sich in Zukunft die Fälle von Zahlungsunfähigkeit häufen. Dann stellt sich die Frage, ob der Großhandel zur Befriedigung auf die Forderungen des Apothekers gegen die Krankenkassen und Abrechnungsstellen aus eingereichten Rezepten zugreifen kann, oder ob diese Forderungen den kreditgebenden Banken zustehen.Show more22.08.2004, 16:02 Uhr
Heilmittelwerberecht: Blutzuckermessgeräte sind keine zulässige Zugabe zu Test
Ein Einzelhandelsgeschäft für Diabetikerbedarf darf nicht damit werben, dass Kunden, die ein Rezept über mindestens fünf Packungen Teststreifen einlösen, ein Blutzucker-Testsystem kostenlos dazu erhalten. Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Konstanz verstößt eine solche Ankündigung gegen das allgemeine Wettbewerbsrecht, weil es sich um eine nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) unzulässige Zuwendung handelt (Urteil des Landgerichts Konstanz vom 26. Februar 2004, Az.: 9 O 119/03 KfH Ų rechtskräftig).Show more15.08.2004, 16:02 Uhr
Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis
Im Bundesanzeiger Nr. 124 vom 7. Juli 2004 ist auf Seite 14485 eine Bekanntmachung der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Spitzenverbände der Pflegekassen Nachtrag zum Hilfsmittelverzeichnis und zum Pflegehilfsmittelverzeichnis vom 3. Juni 2004 abgedruckt.Show more01.08.2004, 16:01 Uhr
Weiterbildung von Kammerangehörigen
Ergänzung des Verzeichnisses der zur Weiterbildung ermächtigten KammerangehörigenShow more01.08.2004, 16:01 Uhr
Berlin: Zertifizierte Fortbildung
Ergänzung des Verzeichnisses der zur Weiterbildung ermächtigten KammerangehörigenShow more01.08.2004, 16:01 Uhr
Zulassung von Arzneimitteln
Im Bundesanzeiger Nr. 137 vom 24. Juli 2004 ist auf Seite 16 074 die 61. Bekanntmachung über die Zulassung von Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen (Auszug aus Entscheidungen der Gemeinschaft vom 15. März 2004 bis 15. April 2004) vom 18. Juni 2004 abgedruckt.Show more01.08.2004, 16:01 Uhr
G. NitzOTC auf Kassenrezept? (Prüfpflicht des Apoth
Das am 2. Januar 2004 in Kraft getretene GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) hat nicht nur zahlreiche tiefgreifende Rechtsänderungen mit sich gebracht, die Apotheken unmittelbar betreffen (Neuberechnung der Arzneimittelabgabepreise, Liberalisierung des Versandhandels, Ende des Mehrbesitzverbotes etc.), sondern auch Änderungen im Verhältnis zwischen Versicherten und gesetzlichen Krankenkassen, die sich mittelbar auf die Tätigkeit der Apotheker auswirken können. Eine solche Änderung ist die Ausweitung der Leistungsausschlüsse für bestimmte Arzneimittel, die zukünftig keine Kassenleistung mehr sein sollen. Das System der Ausschlusstatbestände ist dabei kompliziert, was für den Apotheker die Frage aufwirft, ob und inwieweit er ärztliche Arzneimittelverordnungen auf Kassenrezept daraufhin überprüfen muss, ob sie überhaupt zu Lasten der Kassen erlaubt sind. Im Folgenden wird dargelegt, dass sich an den Prüfpflichten der Apotheker nichts geändert hat. Retaxationen der Krankenkassen wegen der Bedienung von Kassenrezepten über nicht verschreibungspflichtige oder aber sog. Lifestyle-Arzneimittel wären rechtswidrig.Show more01.08.2004, 16:01 Uhr
Apothekenbetriebsordnung
Verordnung zur Änderung der ApothekenbetriebsordnungShow more25.07.2004, 16:01 Uhr
C. GlöklerGroßhandelstätigkeit von Apotheken (Aus
Die 12. AMG-Novelle kommt - und mit ihr kommen neue Regelungen zur Erlaubnispflichtigkeit des Arzneimittelgroßhandels und eine Festlegung der zulässigen Vertriebswege für Medikamente. Von den Änderungen sind unter anderem Geschäftsbeziehungen von Apotheken betroffen, die den Großhandel mit Medikamenten beliefern: Für das Betreiben eines Großhandels wird - möglicherweise auch für die Apotheke - die neu eingeführte Großhandelserlaubnis nötig sein; des weiteren werden Großhändler Arzneimittel nur noch aus definierten Quellen beziehen dürfen - beispielsweise vom Hersteller oder von anderen Inhabern einer Großhandelserlaubnis. Für die dem Arzneimittelgroßhandel zuliefernde Apotheke stellt sich also die Frage, ob zur Weiterführung der Zuliefertätigkeit zukünftig eine Großhandelserlaubnis nötig sein wird, und ob es sich lohnt, noch auf der Grundlage des derzeit geltenden Rechts eine Großhandelstätigkeit anzuzeigen, um von Übergangsvorschriften zu profitieren.Show more25.07.2004, 16:01 Uhr
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