
Deutscher Apotheker Verlag - PROD
Mehr Flexibilität mit dem Arbeitszeitkonto
Auch Apothekenangestellte wünschen sich immer häufiger flexible Arbeitsmöglichkeiten. Der Bundesrahmentarifvertrag regelt ein Jahresarbeitszeitkonto, mit dem dieses Anliegen umgesetzt werden kann. Welche rechtlichen Anforderungen sind zu beachten?Show morerecht
Rechtssichere Umsetzung tarifvertraglicher Vorgaben
17.04.2026, 03:55 Uhr
Berlin: Zertifizierte Fortbildung
Ergänzung des Verzeichnisses der zur Weiterbildung ermächtigten KammerangehörigenShow more01.08.2004, 16:01 Uhr
Zulassung von Arzneimitteln
Im Bundesanzeiger Nr. 137 vom 24. Juli 2004 ist auf Seite 16 074 die 61. Bekanntmachung über die Zulassung von Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen (Auszug aus Entscheidungen der Gemeinschaft vom 15. März 2004 bis 15. April 2004) vom 18. Juni 2004 abgedruckt.Show more01.08.2004, 16:01 Uhr
G. NitzOTC auf Kassenrezept? (Prüfpflicht des Apoth
Das am 2. Januar 2004 in Kraft getretene GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) hat nicht nur zahlreiche tiefgreifende Rechtsänderungen mit sich gebracht, die Apotheken unmittelbar betreffen (Neuberechnung der Arzneimittelabgabepreise, Liberalisierung des Versandhandels, Ende des Mehrbesitzverbotes etc.), sondern auch Änderungen im Verhältnis zwischen Versicherten und gesetzlichen Krankenkassen, die sich mittelbar auf die Tätigkeit der Apotheker auswirken können. Eine solche Änderung ist die Ausweitung der Leistungsausschlüsse für bestimmte Arzneimittel, die zukünftig keine Kassenleistung mehr sein sollen. Das System der Ausschlusstatbestände ist dabei kompliziert, was für den Apotheker die Frage aufwirft, ob und inwieweit er ärztliche Arzneimittelverordnungen auf Kassenrezept daraufhin überprüfen muss, ob sie überhaupt zu Lasten der Kassen erlaubt sind. Im Folgenden wird dargelegt, dass sich an den Prüfpflichten der Apotheker nichts geändert hat. Retaxationen der Krankenkassen wegen der Bedienung von Kassenrezepten über nicht verschreibungspflichtige oder aber sog. Lifestyle-Arzneimittel wären rechtswidrig.Show more01.08.2004, 16:01 Uhr
Apothekenbetriebsordnung
Verordnung zur Änderung der ApothekenbetriebsordnungShow more25.07.2004, 16:01 Uhr
C. GlöklerGroßhandelstätigkeit von Apotheken (Aus
Die 12. AMG-Novelle kommt - und mit ihr kommen neue Regelungen zur Erlaubnispflichtigkeit des Arzneimittelgroßhandels und eine Festlegung der zulässigen Vertriebswege für Medikamente. Von den Änderungen sind unter anderem Geschäftsbeziehungen von Apotheken betroffen, die den Großhandel mit Medikamenten beliefern: Für das Betreiben eines Großhandels wird - möglicherweise auch für die Apotheke - die neu eingeführte Großhandelserlaubnis nötig sein; des weiteren werden Großhändler Arzneimittel nur noch aus definierten Quellen beziehen dürfen - beispielsweise vom Hersteller oder von anderen Inhabern einer Großhandelserlaubnis. Für die dem Arzneimittelgroßhandel zuliefernde Apotheke stellt sich also die Frage, ob zur Weiterführung der Zuliefertätigkeit zukünftig eine Großhandelserlaubnis nötig sein wird, und ob es sich lohnt, noch auf der Grundlage des derzeit geltenden Rechts eine Großhandelstätigkeit anzuzeigen, um von Übergangsvorschriften zu profitieren.Show more25.07.2004, 16:01 Uhr
Hessen: Versorgungswerk der LAK
Jahresabschluss des Versorgungswerkes 2003Show more18.07.2004, 16:01 Uhr
Zulassung von Arzneimitteln
Im Bundesanzeiger Nr. 118 vom 29. Juni 2004 ist auf Seite 13 719 eine Bekanntmachung über die Zulassung von Arzneimitteln (Abwehr von Arzneimittelrisiken Ų Änderung der Anordnung vom 2. September 2003 über den Ausschluss von Blutspendern zur Verhinderung einer möglichen Übertragung des West-Nil-Virus durch zelluläre Blutprodukte oder gefrorenes Frischplasma) vom 25. Mai 2004 abgedruckt.Show more04.07.2004, 16:01 Uhr
Berlin: Weiterbildung von Kammerangehörigen
Ergänzung des Verzeichnisses der zur Weiterbildung ermächtigten Kammerangehörigen Show more04.07.2004, 16:01 Uhr
Gehaltsausgleichskasse der AK Nordrhein
Richtlinien der Gehaltsausgleichskasse (GAK) der Apothekerkammer NordrheinShow more27.06.2004, 16:01 Uhr
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