
Deutscher Apotheker Verlag - PROD
Mehr Flexibilität mit dem Arbeitszeitkonto
Auch Apothekenangestellte wünschen sich immer häufiger flexible Arbeitsmöglichkeiten. Der Bundesrahmentarifvertrag regelt ein Jahresarbeitszeitkonto, mit dem dieses Anliegen umgesetzt werden kann. Welche rechtlichen Anforderungen sind zu beachten?Show morerecht
Rechtssichere Umsetzung tarifvertraglicher Vorgaben
17.04.2026, 03:55 Uhr
AMG-Kostenverordnung
Erste Verordnung zur Änderung der AMG-KostenverordnungShow more02.01.2005, 17:07 Uhr
Europäisches Arzneibuch
Bekanntmachung zum Europäischen Arzneibuch, 5. Ausgabe*Show more02.01.2005, 17:07 Uhr
Saarland: Bayerische Apothekerversorgung
Bekanntmachung einer Änderung der Satzung der Bayerischen ApothekerversorgungShow more12.12.2004, 17:05 Uhr
Bayern: Bayerische Apothekerversorgung
Siebte Satzung zur Änderung der Satzung der Bayerischen ApothekerversorgungShow more12.12.2004, 17:05 Uhr
Sachsen-Anhalt: Beitragsordnung
Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Apothekerkammer Sachsen-AnhaltShow more12.12.2004, 17:05 Uhr
Hessen: Fortbildungszertifikat für PTA, Assistenten und Ingenieure
Richtlinie zur Einführung eines Fortbildungszertifikates für Pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekenassistenten, Pharmazeutische Assistenten, Pharmazieingenieure und Apothekerassistenten durch die Landesapothekerkammer Hessen1Show more05.12.2004, 17:04 Uhr
Thüringen: Zertifizierte Fortbildung
Ordnung über den Erwerb eines Zertifikats im Rahmen von zertifizierten FortbildungenShow more05.12.2004, 17:04 Uhr
Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis
Im Bundesanzeiger Nr. 227 vom 30. November 2004 ist auf Seite 23490 eine Bekanntmachung der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Spitzenverbände der Pflegekassen - Nachtrag zum Hilfsmittelverzeichnis und zum Pflegehilfsmittelverzeichnis - vom 4. Oktober 2004 abgedruckt.Show more05.12.2004, 17:04 Uhr
Berlin: Weiterbildung von Kammerangehörigen
Ergänzung des Verzeichnisses der zur Weiterbildung ermächtigten Kammerangehörigen Show more05.12.2004, 17:04 Uhr
Berlin: Beitragsordnung der Apothekerkammer
3. Änderung der Beitragsordnung der Apothekerkammer Berlin Show more05.12.2004, 17:04 Uhr
Satzung der Bundesapothekerkammer
Satzung der Bundesapothekerkammer (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerkammern) gemäß Beschluss der Apothekerkammern, K.d.ö.R. vom 20. November 1956 in Hannover i. d. F. der Änderungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 5. November 1956 in Frankfurt/Main, vom 8. November 1958 in Frankfurt/Main, vom 5. November 1960 in Coburg, vom 12. November 1964 in Wiesbaden, vom 7. Dezember 1965 in Frankfurt/Main, vom 8. Mai 1990 in Hamburg, vom 28. November 2000 in Eschborn/Ts. und vom 25. November 2004 in Berlin. Show more05.12.2004, 17:04 Uhr
Vor 50 Jahren: Versandindustrie gegen Bundesapothekengesetz
Die Deutsche Apotheker-Zeitung vom 25. November 1954 berichtete über ein Schreiben des "Bundesverbands der Pharmazeutischen Hersteller- und Versandunternehmen e. V." an den Bundeswirtschaftsminister Dr. Erhard. Der Bundesverband polemisiert in diesem Schreiben gegen den Entwurf eines Apothekengesetzes, worin der Bundesverband eine Gesetzesentwicklung sieht, "die – soweit dies nicht bereits erreicht ist – einem Apothekenmonopol gleichkommt".Show more21.11.2004, 17:04 Uhr
Recht kurios: Großhandel – wer ist qualifiziert?
Deutschland hat sich mit der Umsetzung der EU-Großhandelsrichtlinie 92/25/EWG über zwölf Jahre Zeit gelassen. Die lange und gegen EU-Recht verstoßende Bedenkzeit des deutschen Gesetzgebers wurde jedoch nicht etwa zur Findung einer optimalen Regelung genutzt. Im Gegenteil: Die im August 2004 in Kraft getretene 12. AMG-Novelle weist auch im Bereich der Neuregelungen beim Großhandel schwere handwerkliche Mängel auf.Show more21.11.2004, 17:04 Uhr
Großhandelserlaubnis – jetzt wird's ernst
Von Christoph Glökler | Mit Inkrafttreten der 12. AMG-Novelle am 6. August 2004 wurde das Betreiben eines Arzneimittelgroßhandels erlaubnispflichtig. Um Betriebsunterbrechungen zu vermeiden, wurde Betrieben, die bereits bei Inkrafttreten der 12. AMG-Novelle berechtigterweise Großhandel betrieben hatten, eine Übergangsfrist eingeräumt, während der sie auch ohne Erlaubnis weiterhin ihrer Großhandelstätigkeit nachgehen dürfen. Ab dem 1. Dezember 2004 wird es ernst: Nur wer bis zu diesem Zeitpunkt einen entsprechenden Antrag gestellt hat, darf weiterhin – bis zur Entscheidung über diesen Antrag – ohne Erlaubnis tätig bleiben. Betroffen sind hier auch Betriebe, denen nicht auf den ersten Blick die Großhandelstätigkeit angesehen wird, beispielsweise Arzneimittelhersteller, die ihre Ware von Lohnherstellern beziehen.Show more14.11.2004, 17:04 Uhr
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