
Deutscher Apotheker Verlag - PROD
Mehr Flexibilität mit dem Arbeitszeitkonto
Auch Apothekenangestellte wünschen sich immer häufiger flexible Arbeitsmöglichkeiten. Der Bundesrahmentarifvertrag regelt ein Jahresarbeitszeitkonto, mit dem dieses Anliegen umgesetzt werden kann. Welche rechtlichen Anforderungen sind zu beachten?Show morerecht
Rechtssichere Umsetzung tarifvertraglicher Vorgaben
17.04.2026, 03:55 Uhr
Weiterbildung von Kammerangehörigen
Ergänzung des Verzeichnisses der zur Weiterbildung ermächtigten KammerangehörigenShow more24.04.2005, 16:08 Uhr
Nur wenig neue Werbemöglichkeiten
Mit der anstehenden 14. AMG-Novelle (14. Änderungsgesetz zum Arzneimittelgesetz) soll auch das Heilmittelwerbegesetz geändert werden. Der Gesetzesentwurf der Regierung, der vergangene Woche veröffentlicht wurde, bringt aber nicht die häufig geforderte Liberalisierung der Heilmittelwerbung. Die Möglichkeiten der Öffentlichkeitswerbung für nicht erstattungsfähige Arzneimittel werden nur geringfügig erweitert. Immerhin hat die Regierung das noch im Referentenentwurf vorgesehene Verbot der Öffentlichkeitswerbung für erstattungsfähige OTC-Arzneimittel gestrichen.Show more17.04.2005, 16:08 Uhr
Hauptsatzung
Satzung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg zur Änderung der HauptsatzungShow more17.04.2005, 16:08 Uhr
Berufsbildungsreformgesetz
Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz – BerBiRefG)Show more10.04.2005, 16:08 Uhr
Europäisches Arzneibuch
Bekanntmachung zum Europäischen Arzneibuch, 5. Ausgabe, 1. Nachtrag*)Show more10.04.2005, 16:08 Uhr
Muss die Bank dem Sicherheitenwechsel zustimmen?
In Zeiten, in denen "Mobilität" groß geschrieben und von Arbeitsuchenden die Bereitschaft zum Wohnortwechsel als selbstverständlich vorausgesetzt wird, ist es nichts Ungewöhnliches, dass Grundeigentum an dem einen Ort veräußert und an einem anderen neu erworben wird. Dient dieses Grundeigentum zur dinglichen Sicherung eines Kredits, steht damit in der Regel ein Sicherheitenwechsel an: Das zu veräußernde Grundeigentum muss von dem auf ihm lastenden "Grundpfandrecht" (Hypothek oder Grundschuld) befreit und ein solches Recht an dem neuen Grundeigentum begründet werden.Show more10.04.2005, 16:08 Uhr
Wenn die gemieteten Apothekenräume Mängel haben
Mängel an den Geschäftsräumen können sich auch schädigend auf den Apothekenbetrieb auswirken. Gravierende Mängel der Apothekenräume können sogar dazu führen, dass der Apothekenleiter das Interesse an der weiteren Nutzung der Mietsache verliert. So beschäftigt die Rechtsprechung immer wieder die Schimmelbildung in Mieträumen, von welcher leicht eine Gesundheitsgefährdung für den Inhaber der Apotheke und seine Mitarbeiter ausgehen kann. Welche Rechte stehen dem Apothekenleiter dann gegenüber seinem Vermieter zu?Show more03.04.2005, 16:08 Uhr
Zulassung von Arzneimitteln
Im Bundesanzeiger Nr. 55 vom 19. März 2005 ist auf Seite 4195 eine Bekanntmachung über die Zulassung von Arzneimitteln (Abwehr von Arzneimittelrisiken – Anhörung zu einer Maßnahme zur Risikoversorgung über die Zulassung und Registrierung von zellulären Blutprodukten und gefrorenem Frischplasma, Stufe II) vom 7. Februar 2005 abgedruckt.Show more20.03.2005, 17:07 Uhr
Weiterbildung von Kammerangehörigen
Ergänzung des Verzeichnisses der zur Weiterbildung ermächtigten KammerangehörigenShow more20.03.2005, 17:07 Uhr
Die Arzneimittel-Webseiten- Verordnung
Zahlreiche Webseiten befassen sich mit dem Thema "Arzneimittel". Neben unabhängigen Internetauftritten, die dem Informationsaustausch von Wissenschaftlern oder Patienten dienen, gibt es auch Internetauftritte, die mit kommerzieller Tätigkeit im Pharma-Bereich verbunden sind. Vor allem die Pharmaindustrie informiert mit mehr oder weniger deutlichem Produktbezug die Fachkreise und die Öffentlichkeit. Seit der Freigabe des Arzneimittelversandes an Endkunden sind die Webshops der Apotheken als kommerzielle Internetauftritte hinzugekommen. Diesen Bereich will das Bundesgesundheitsministerium mit einer Arzneimittel-Webseiten-Verordnung, die Bestandteil der geplanten Arzneimittelversandhandels-Verordnung ist, regeln.Show more20.03.2005, 17:07 Uhr
Verwaltungsgebührenordnung der AK Nordrhein
Änderung der Verwaltungsgebührenordnung der Apothekerkammer NordrheinShow more13.03.2005, 17:07 Uhr
Satzung des Zusatzversorgungswerks verfassungswidrig
Die Satzung des Zusatzversorgungswerks der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, mit der die Leiter neu gegründeter Apotheken zu Beiträgen herangezogen werden, ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht gab Ende letzten Jahres der Verfassungsbeschwerde eines Siegener Apothekers statt, der sich gegen einen Beitragsbescheid der Apothekerkammer für das in der Abwicklung befindliche Zusatzversorgungswerk gewandt hatte. Die Richter sehen in der Vorschrift zur Beitragsheranziehung einen Verstoß gegen den grundgesetzlich verbürgten Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG). (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Dezember 2004, Az.: 1 BvR 113/03)Show more13.03.2005, 17:07 Uhr
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