
Deutscher Apotheker Verlag - PROD
Mehr Flexibilität mit dem Arbeitszeitkonto
Auch Apothekenangestellte wünschen sich immer häufiger flexible Arbeitsmöglichkeiten. Der Bundesrahmentarifvertrag regelt ein Jahresarbeitszeitkonto, mit dem dieses Anliegen umgesetzt werden kann. Welche rechtlichen Anforderungen sind zu beachten?Show morerecht
Rechtssichere Umsetzung tarifvertraglicher Vorgaben
17.04.2026, 03:55 Uhr
Nordrhein: Versorgungswerk der Apothekerkammer
Änderung der Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer NordrheinShow more08.01.2006, 17:17 Uhr
T. SteinrückenÄnderung der Apothekenbetriebsordnun
Am 14. Januar 2006 tritt die Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung in Kraft [1]. Damit will das Bundesministerium für Gesundheit zum einen die Einführung des elektronischen Rezeptes ermöglichen und die diesbezügliche Zielsetzung des SGB V in die Praxis umsetzen. Insbesondere wurde hier die Handhabung der elektronischen Signatur durch das pharmazeutische Personal geregelt. Zum anderen ermöglicht die Verordnung im Falle einer Pandemie (z.B. Influenza) die rasche Versorgung der Bevölkerung mit spezifischen Arzneimitteln. Hier kann die ansonsten erforderliche Identitätsprüfung des für die Arzneimittelherstellung in der Apotheke benötigten Ausgangsstoffs unter bestimmten Bedingungen entfallen.Show more08.01.2006, 17:17 Uhr
Bundesrepublik Deutschland: – Zulassungsverlängerung
Bekanntmachung über die Verlängerung der Zulassungen nach § 105 des Arzneimittelgesetzes (AMG) (Anwendungsgebiete für traditionelle Arzneimittel nach § 109a (AMG) vom 8. November 2005 (BAnz. Nr. 243, S. 16928 vom 23. Dezember 2005).Show more01.01.2006, 17:16 Uhr
Saarland: Bayerische Apothekerversorgung, Änderungssatzung
Achte Satzung zur Änderung der Satzung der Bayerischen Apothekerversorgung Ų Bekanntmachung einer Änderung der Satzung der Bayerischen Apothekerversorgung vom 24. November 2005, Staatsanzeiger für Saarlandes Nr. 51/2005, S. 1972.Show more01.01.2006, 17:16 Uhr
Baden-Württemberg: Bayerische Apothekerversorgung, Änderungssatzung
Achte Satzung zur Änderung der Satzung der Bayerischen Apothekerversorgung Ų Bekanntmachung einer Änderung der Satzung der Bayerischen Apothekerversorgung vom 24. November 2005, Staatsanzeiger für Baden-Württemberg Nr. 47/2005, Zentralblatt S. 17.Show more01.01.2006, 17:16 Uhr
– Bayerische Apothekerversorgung, Änderungssatzung
Achte Satzung zur Änderung der Satzung der Bayerischen Apothekerversorgung Ų Bekanntmachung einer Änderung der Satzung der Bayerischen Apothekerversorgung vom 24. November 2005, Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz Nr. 45/2005, S. 1688.Show more01.01.2006, 17:16 Uhr
LAK Bayern: Beitragsordnung, Haushalts- und Kassenordnung und Geschäftsordnung
Änderung der BeitragsordnungShow more18.12.2005, 17:14 Uhr
Thüringen: Berufsordnung der LAK
Berufsordnung der Landesapothekerkammer ThüringenShow more11.12.2005, 17:14 Uhr
Ein Glücksrad gehört nicht in die Apotheke
Ein großes und auffälliges Glücksrad, mit dem sich Kunden einmal in der Woche "schöne Preise" erdrehen können, hat in einer Apotheke nichts zu suchen. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf handelt es sich bei dem Aufstellen eines solchen Glücksrades in einer Apotheke um eine "übertriebene Werbung", die von der zuständigen Apothekerkammer untersagt werden durfte. (Urteil des VG Düsseldorf vom 2. September 2005, Az.: 26 K 4751/04 – rechtskräftig)Show more11.12.2005, 17:14 Uhr
Sachsen: Beitragsordnung der LAK
Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Sächsischen LandesapothekerkammerShow more04.12.2005, 17:13 Uhr
Berlin: Beitragsordnung der Apothekerkammer
Vierte Änderung der Beitragsordnung der Apothekerkammer BerlinShow more27.11.2005, 17:13 Uhr
Gutscheinvergabe in Apotheken
Die Marketingmaßnahmen bei Arzneimitteln werden offensiver. Die Vergabe von Einkaufsgutscheinen durch den Apotheker an seine Kunden ist im OTC- und Freiwahlbereich gängige Praxis. Einige Apotheker versuchen nun, dieses Konzept unmittelbar mit der Rezepteinlösung zu verknüpfen. Der Kunde gibt sein Rezept in der Apotheke ab und erhält hierfür einen Gutschein zum Einkauf von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungen und anderen Produkten in derselben Apotheke. Die Zulässigkeit derartiger Geschäftsmodelle stand jüngst vor mehreren Gerichten auf dem Prüfstand. Dieser Beitrag wird die gegenwärtige Rechtslage erläutern.Show more20.11.2005, 17:13 Uhr
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