„Verhaltensbedingte“ Kündigung
Fehler im Job? Fast immer muss erst abgemahnt werden
(bü). Das Gesetz kennt drei Arten von Kündigungen, die ein Arbeitgeber aussprechen kann: Die betrieblich bedingte (etwa wegen Auftragsmangel), die persönlich bedingte (zum Beispiel wegen häufiger Krankheitszeiten) und die verhaltensbedingte Kündigung.