Deutscher Apotheker Verlag - PROD
Keine Chance für Eilantrag gegen Länderliste
Das Oberverwaltungsgericht Münster sieht keinen Grund, das BMG zu einer umgehenden Anpassung der sogenannten Länderliste zu verpflichten. Es hat die Beschwerde von Apothekern gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln mit demselben Tenor zurückgewiesen.Show moreDer Arbeitnehmer muss mehr als nur ein „Tagebuch“ führen
(bü). Macht ein Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber wegen "Mobbings" Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend, so muss jeweils geprüft werden, ob der Arbeitgeber oder leitende Angestellte in den von seinem Mitarbeiter genannten Fällen arbeitsrechtliche Pflichten oder ein absolutes Recht des Arbeitnehmers verletzt hat oder ob dieser sittenwidrig geschädigt wurde.Show moreMeldepflicht bei Schweinegrippe
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Meldepflicht bei Influenza, die durch das erstmals im April 2009 in Nordamerika aufgetretene neue Virus ("Schweine-Grippe") hervorgerufen wirdShow moreEuropäisches Arzneibuch
Bekanntmachung zum Europäischen Arzneibuch, 6. Ausgabe, 4. Nachtrag, Amtliche deutsche Ausgabe*)Show moreTierhalterhaftpflicht: kleine Vierbeiner – große Schäden
Auch einen bekannten Hund nur vorsichtig "begrüßen"(bü). Die zerfetzte Briefträgerhose gilt seit Generationen als Symbol für jene Schäden, die Bundesbürgers ältester vierbeiniger Hausgenosse anrichten kann. Aber Hosen sind Kleinkram – fast immer ist der Schaden größer.
Show moreApothekerversorgung
Satzung über die versicherungsmathematischen Rechengrößen des Versorgungswerkes (Apothekerversorgung) der Apothekerkammer Schleswig-HolsteinShow moreWeiterbildungsordnung der Apothekerkammer
Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer des SaarlandesShow moreHomöopathisches Arzneibuch
Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch (Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission)Show moreBerufsübergreifende Kooperationen mit Apotheken
Was ist erlaubt? Was ist verboten?Von Valentin Saalfrank
Eine am Patientenwohl ausgerichtete, optimale Versorgung verlangt zunehmend auch die Zusammenarbeit von Apothekern mit Ärzten und Krankenhausträgern. Das Apothekengesetz, die Berufsordnungen der Ärzte und das SGB V gestatten eine solche Kooperation jedoch nicht unbegrenzt. Der nachfolgende Beitrag zeigt die Grundlagen für eine berufsübergreifende Zusammenarbeit auf.
Show moreBayerische Apothekerversorgung
Neunte Satzung zur Änderung der Satzung der Bayerischen ApothekerversorgungShow moreBayerische Apothekerversorgung
Neunte Satzung zur Änderung der Satzung der Bayerischen ApothekerversorgungShow moreZulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln
Bayerische Apothekerversorgung
Neunte Satzung zur Änderung der Satzung der Bayerischen ApothekerversorgungShow moreBayerische Apothekerversorgung
Neunte Satzung zur Änderung der Satzung der Bayerischen ApothekerversorgungShow moreDopingmittel-Verordnung
Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und Festlegung der nicht geringen MengenShow moreHausbesitzer, Mieter – Vorsicht: nasses Laub
Fußgänger, die nicht aufpassen, gehen leer aus(bü). So schön die Farben im Herbst auch sein mögen; rechtlich sorgt insbesondere das herabfallende Laub immer wieder für Ärger, wenn gestürzte Passanten denjenigen zur Rechenschaft ziehen wollen, der gegebenenfalls seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Denn wie bei der Räum- und Streupflicht im Winter besteht auch im Herbst die Pflicht dafür zu sorgen, dass Wege gefahrlos zu begehen sind. Wer mit dem Besen "kommen" muss, damit alle rutschfest "gehen" können, ist gesetzlich geregelt.
Show moreHomöopathisches Arzneibuch
Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch (Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission)Show moreNährwert-Kennzeichnungsverordnung
Erste Verordnung zur Änderung der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung*)Show moreBewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Verfahrensordnung: 4. Kapitel – Bewertung von Arzneimitteln und MedizinproduktenShow moreEuropäisches Arzneibuch
Bekanntmachung zum Europäischen Arzneibuch 6. Ausgabe, 4. Nachtrag, Amtliche deutsche Ausgabe*)Show moreWeiterbildungsordnung der LAK
Änderung der Weiterbildungsordnung der Landesapo-thekerkammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen RechtsShow moreRechtliches
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