Arbeitsschutzrecht: „Kälte“ in der Offizin oder im Labor?
Büro-Temperatur sollte 20 Grad nicht unterschreiten(bü). Ob in Verkaufsräumen oder im Labor: Wer friert kann keine "volle Leistung" bringen. Das wissen natürlich auch die Arbeitgeber und schaffen – so weit möglich – ein behagliches Arbeitsklima auch im Winter, wenn das Thermometer Minusgrade anzeigt. Der Gesetzgeber traute dem Braten aber offenbar nicht und hat deshalb spezielle Schutzvorschriften erlassen.
