
Deutscher Apotheker Verlag - PROD
Gericht untersagt 25-Euro-Sofort-Rabatt von DocMorris
Ein 25-Euro-Gutschein, den DocMorris-Kund*innen anlässlich einer E-Rezepteinlösung auch zum Kauf von OTC im selben Bestellvorgang nutzen können, ist eine nach dem Heilmittelwerbegesetz verbotene Zuwendung. Er ist auch nicht ausnahmsweise als unmittelbarer „Barrabatt“ zulässig. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem aktuellen Urteil entschieden.Show moreBerufsübergreifende Kooperationen mit Apotheken
Was ist erlaubt? Was ist verboten?Von Valentin Saalfrank
Eine am Patientenwohl ausgerichtete, optimale Versorgung verlangt zunehmend auch die Zusammenarbeit von Apothekern mit Ärzten und Krankenhausträgern. Das Apothekengesetz, die Berufsordnungen der Ärzte und das SGB V gestatten eine solche Kooperation jedoch nicht unbegrenzt. Der nachfolgende Beitrag zeigt die Grundlagen für eine berufsübergreifende Zusammenarbeit auf.
Show moreBayerische Apothekerversorgung
Neunte Satzung zur Änderung der Satzung der Bayerischen ApothekerversorgungShow moreBayerische Apothekerversorgung
Neunte Satzung zur Änderung der Satzung der Bayerischen ApothekerversorgungShow moreZulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln
Bayerische Apothekerversorgung
Neunte Satzung zur Änderung der Satzung der Bayerischen ApothekerversorgungShow moreBayerische Apothekerversorgung
Neunte Satzung zur Änderung der Satzung der Bayerischen ApothekerversorgungShow moreDopingmittel-Verordnung
Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und Festlegung der nicht geringen MengenShow moreHausbesitzer, Mieter – Vorsicht: nasses Laub
Fußgänger, die nicht aufpassen, gehen leer aus(bü). So schön die Farben im Herbst auch sein mögen; rechtlich sorgt insbesondere das herabfallende Laub immer wieder für Ärger, wenn gestürzte Passanten denjenigen zur Rechenschaft ziehen wollen, der gegebenenfalls seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Denn wie bei der Räum- und Streupflicht im Winter besteht auch im Herbst die Pflicht dafür zu sorgen, dass Wege gefahrlos zu begehen sind. Wer mit dem Besen "kommen" muss, damit alle rutschfest "gehen" können, ist gesetzlich geregelt.
Show moreHomöopathisches Arzneibuch
Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch (Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission)Show moreNährwert-Kennzeichnungsverordnung
Erste Verordnung zur Änderung der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung*)Show moreBewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Verfahrensordnung: 4. Kapitel – Bewertung von Arzneimitteln und MedizinproduktenShow moreEuropäisches Arzneibuch
Bekanntmachung zum Europäischen Arzneibuch 6. Ausgabe, 4. Nachtrag, Amtliche deutsche Ausgabe*)Show moreWeiterbildungsordnung der LAK
Änderung der Weiterbildungsordnung der Landesapo-thekerkammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen RechtsShow moreFortbildungszertifikat für PTA
Richtlinie zur Einführung eines Fortbildungszertifikates für pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekenassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekerassistenten und Pharmazeutische Assistenten durch die Landesapothekerkammer Hessen1Show moreDer verkorkste Kegelausflug
Entweder alle oder keiner – oder ...(bü). Das Problem ist bekannt: Kegelclubs, Sparvereine, Skatrunden und andere Gruppen zahlen bei den regelmäßigen Treffen in eine gemeinsame Kasse und beschließen dann, zusammen etwas zu unternehmen. Solche Unternehmungen reichen von einem geselligen Abend bis zu einem Ausflug.
Show moreGeschäftsordnung der LAK Hessen und des Versorgungswerkes
Geschäftsordnung der Landesapothekerkammer Hessen und des VersorgungswerkesShow moreRechtliches
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