Vor dem Rauswurf muss erst mal „gedroht“ werden
Wann eine Abmahnung erfolgen muss(bü). In Begründungen von Urteilen der Arbeitsgerichte steht es häufig: Die Kündigung ist unwirksam, weil der Arbeitgeber zunächst eine Abmahnung hätte aussprechen müssen. In der Praxis ist das leichter gesagt als getan – und verlangt von den Personalsachbearbeitern Wachsamkeit.