Haftungsrisiken des Apothekervertreters
Die Apothekervertretung als Angestellter oder als Selbstständiger
Von I. Borrmann und C. Geldmacher
Sobald ein Approbierter seine Dienste selbstständig anbietet und auf eine Anstellung verzichtet (siehe DAZ 2011, Nr. 3, S. 57), greifen die Regelungen und damit viele Schutzrechte des allgemeinen Arbeitsrechtes nicht mehr. In einigen Bereichen entsteht damit ein unterschiedliches Haftungsrisiko – je nachdem, ob der Apotheker sich als Angestellter verpflichtet oder aber als Selbstständiger auftritt.