Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nur schriftlich
SMS oder E-Mails lassen die Arbeitsrichter kalt
(bü). Im Mai 2011 bereits elf Jahre Gesetz – aber offenbar noch nicht bis in alle Personalabteilungen oder bis zu allen Arbeitnehmern vorgedrungen: Ein Arbeitsvertrag kann nur schriftlich gekündigt werden. "Spontankündigungen" werden dadurch eingeschränkt, Nachweisprobleme auf ein Minimum reduziert.