OHG-Apotheker darf auch Filialleiter sein
BERLIN (ks). Ein Apotheker, der mit Kollegen in der Rechtsform einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) eine Haupt- und eine Filialapotheke betreibt, kann auch verantwortlicher Leiter dieser Filialapotheke sein. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden. Dezidiert hat sich das Gericht dabei mit den einschlägigen Vorschriften des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung auseinandergesetzt.(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27. Mai 2001, Az.: 22 BV 09.2402)
