(Verdeckte) Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Die Richter stehen (noch) auf der Arbeitgeberseite
(bü/mh). Die Bundesregierung beabsichtigt, heimliche Videoaufnahmen am Arbeitsplatz grundsätzlich verbieten zu lassen. Dagegen soll die offene Überwachung erleichtert werden. Widerstand regt sich – nicht nur von den Gewerkschaften. Wie das Gesetz aussehen wird, wird sich zeigen. Aber es gab auch unter der alten Regel immer wieder Ärger zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Hier die aktuellsten Fälle, die vor Gericht landeten: