Nicht immer Schmerzensgeld bei Mobbing, vor allem keine 893.000 Euro
Überzogene Forderung schlägt mit 30.000 Euro Gebühren zu Buche
(bü). Rund 30.000 Euro an Gerichts- und Anwaltskosten kostet eine Diplom-Ökonomin im öffentlichen Dienst die Klage gegen ihren Arbeitgeber (eine Stadtverwaltung) auf Schmerzensgeld, die sie wegen "Mobbings" angestrengt hatte. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wies ihre Forderung zurück. (Az.: 17 Sa 602/12)