Ob Mini- oder Midi-Job: Arbeitnehmer „zweiter Klasse“?
Im Arbeitsrecht kein Unterschied zwischen "voll" und "teil"
(bü). Über sechs Millionen Frauen und Männer arbeiten als Teilzeitkräfte – meistens "auf 450-Euro-Basis", viele aber auch als "Midi-Jobber" mit Verdiensten zwischen 450 und 850 Euro im Monat. Ob so oder so: Oft herrscht die Meinung vor, arbeitsrechtlich hätten sie nicht dieselben Ansprüche wie Arbeitnehmer mit Vollzeitjobs. Viele Teilzeiter empfinden sich sogar als "Arbeitnehmer zweiter Klasse". Doch das stimmt – rechtlich gesehen – nicht. Und zwar weder bei einer Tätigkeit in einem Unternehmen noch in einem Kleinbetrieb, etwa bei einem Gewerbetreibenden oder Freiberufler. Und auch nicht in Privathaushalten. Nachfolgend eine Kurzübersicht von A bis Z zu rechtlichen Fragen.