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Apotheken haften für unzulässige Plattform-Werbung
Die Gerichte ziehen zunehmend klare Grenzen für telemedizinische Plattformen, die den Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel vermitteln. Das Landgericht Berlin II hat nun auf Antrag der Apothekerkammer Nordrhein einem Apotheker eine Kooperation mit DoktorABC untersagt.Show morerecht
urteile
Landgericht Berlin
27.03.2026, 15:00 Uhr
Nutzenbewertung verschiedener Arzneimittel im Bestandsmarkt
Bundesrepublik Deutschland
12.12.2013, 00:00 Uhr
Weder Thermobecher noch ABDA-Preise
BERLIN (jz) | Auch bei Arzneimitteln, die der Preisbindung nicht unterliegen, sind Zugaben im Wert von über einem Euro unzulässig. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) bestätigt und die Berufung eines Apothekers gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurückgewiesen. Die Wettbewerbszentrale war dagegen vorgegangen, dass er für den Kauf von Aspirin® Complex Thermobecher als Werbegaben auslobte. Die Richter hielten zudem seine Werbung für OTC-Rabatte unter Bezugnahme auf einen „bisherigen Preis nach ABDA“ für irreführend. (Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 14. November 2013, Az. 2 U 182/12)Show more09.12.2013, 00:00 Uhr
Homöopathisches Arzneibuch
Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch (Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission) Show moreBundesrepublik Deutschland
05.12.2013, 00:00 Uhr
Homöopathisches Arzneibuch
Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch (Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission)Show moreBundesrepublik Deutschland
28.11.2013, 00:00 Uhr
Deutsch-ungarisches Apotheken-Pick-up: Ja, aber …
ks | Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) sieht die Pflicht zur eigenverantwortlichen Apothekenleitung nicht verletzt, wenn eine inländische Apotheke aus Ungarn bezogene Arzneimittel mit einer Rechnung der ungarischen Apotheke an Kunden abgibt. Das zuständige Landratsamt hat einer Apothekerin aus Freilassing dieses Vorgehen untersagt – in diesem Punkt befand der VGH den Bescheid in der Berufungsinstanz für rechtswidrig. Dennoch: So wie die bayerische Apothekerin dieses besondere Apotheken-Pick-up-Modell betrieb, hält es das Gericht für weitgehend unzulässig. Ein attraktives Modell für Kunden lässt sich aus dem, was der VGH durchgehen lässt, kaum gestalten. (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 11. November 2013, Az.: 9 BV 10.706)Show more28.11.2013, 00:00 Uhr
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