Deutscher Apotheker Verlag - PROD
Keine Chance für Eilantrag gegen Länderliste
Das Oberverwaltungsgericht Münster sieht keinen Grund, das BMG zu einer umgehenden Anpassung der sogenannten Länderliste zu verpflichten. Es hat die Beschwerde von Apothekern gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln mit demselben Tenor zurückgewiesen.Show moreBefristete Arbeitsverträge – wo liegen die Fallstricke?
bü | In manchen Branchen sind befristete Arbeitsverträge an der Tagesordnung. Auch in Apotheken kommen sie vor, sei es weil eine Mutterschaftsvertretung befristet eingestellt wird, sei es weil sich eine Mitarbeiterin nicht längerfristig binden will. Aber welche Regelungen müssen beachtet werden, wenn ein Arbeitsverhältnis befristet werden soll?Show moreWenn eine clevere Praktikantin für dumm verkauft werden soll ...
Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln

Was ist ein Arzneimittel und was ist es nicht?
Obwohl das Arzneimittelgesetz eine Definition für den Begriff „Arzneimittel“ enthält, kann die Abgrenzung zu anderen Produktgruppen im Einzelfall schwierig sein, vor allem dann, wenn ein Erzeugnis gleichzeitig verschiedenen Zwecken dienen soll. Die Zuordnung hat eine erhebliche rechtliche und praktische Bedeutung. Welche Kriterien sind für die Einordnung maßgeblich, und woran wird erkennbar, ob es sich bei einem Produkt um ein Arzneimittel handelt oder nicht?
Von Helga Blasius
Rechtsschutzversicherung: Kooperations-Anwälte dürfen angeboten werden
Wohngebäudeversicherung: Pizza im Ofen muss nicht dauernd bewacht werden
Arzneimittel-Richtlinie, Anlage XII: Teriflunomid und Dabrafenib
Frühjahrsputz für Versicherungsschutz
bü/mh | Viel Geld geben die Deutschen für Versicherungen aus. Dabei ist gar nicht sicher, dass alle abgeschlossenen Policen auch wirklich notwendig sind, auf der anderen Seite sind viele Haushalte für den Fall der Fälle nicht ausreichend geschützt. Nachdem wir in der letzten Woche die unverzichtbaren Versicherungen vorgestellt haben, widmen wir uns im zweiten Teil* den Policen, die nicht unbedingt nötig sind. Show moreHomöopathisches Arzneibuch
Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch (Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission)Show moreArzneimittel-Richtlinie, Anlagen IX und XII: Nutzenbewertungen und Festbetragsgruppenbildungen
Frühjahrsputz für den Versicherungsschutz
bü/mh | Viel Geld geben die Deutschen für Versicherungen aus. Dabei ist gar nicht sicher, dass alle abgeschlossenen Policen auch wirklich notwendig sind – zum Beispiel, weil Überflüssiges versichert ist, so die Verbraucherberatungsstellen. Andererseits sind viele Haushalte für den Fall der Fälle nicht ausreichend geschützt. Im ersten Teil stellen wir Versicherungen vor, auf die Sie nicht verzichten sollten. Show moreArzneimittel-Richtlinie, Anlage VI: Off-label-use von intravenösen Immunglobulinen (IVIG)

Wie die EU „tickt“
Seit 1993 gibt es in Europa einen Binnenmarkt für Arzneimittel, an dem die 28 EU-Mitgliedstaaten und darüber hinaus Island, Liechtenstein und Norwegen als Mitglieder der Freihandelsassoziation (EFTA) teilnehmen. Rund 40 Jahre hat es gedauert, bis die Voraussetzungen hierfür geschaffen waren, ein riesiger Kraftakt. Trotz des hohen Grades an Harmonisierung gibt es kein „europäisches Arzneimittelgesetz“. Es sind aber genügend Standards vorhanden, die ein einheitliches Patientenschutzniveau gewährleisten. Die zweite Folge dieser DAZ-Serie soll eine Vorstellung davon vermitteln, wie die EU „tickt“ und auf welchen Vorschriften der Binnenmarkt für Arzneimittel hauptsächlich beruht.
Von Helga Blasius
Arzneimittel-Richtlinie, Anlage VI:Off-label-use Gabapentin
Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln
Rechtliches
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