Deutscher Apotheker Verlag - PROD
Keine Chance für Eilantrag gegen Länderliste
Das Oberverwaltungsgericht Münster sieht keinen Grund, das BMG zu einer umgehenden Anpassung der sogenannten Länderliste zu verpflichten. Es hat die Beschwerde von Apothekern gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln mit demselben Tenor zurückgewiesen.Show moreZulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln

Zugelassen oder registriert
Selbst für Apotheker – und für Laien ohnehin – ist nur schwer durchschaubar, mit welchem legalen Status pflanzliche Arzneimittel in Deutschland verkehrsfähig sind und wie gut deren Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit jeweils belegt sind. In diesem Beitrag sollen daher die Möglichkeiten der Verkehrsfähigkeit dargestellt werden. In einem folgenden Beitrag soll dann erläutert werden, welche Daten und Untersuchungen im Einzelnen Voraussetzung für die unterschiedlichen Verkehrsfähigkeiten (Zulassungsarten) sind, also wie das Evidenzniveau der unterschiedlichen Produkte ist und inwieweit Produkte mit gleichem oder unterschiedlichem legalen Status miteinander vergleichbar bzw. austauschbar sind.
Von Markus Veit

Arzneimittelherstellung
Arzneimittel sind „Waren besonderer Art“. Qualitätsmängel können hier besonders fatale Folgen haben. Dementsprechend streng sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ihre Herstellung und Kontrolle. Die Herstellung von Arzneimitteln bedarf nicht nur einer behördlichen Erlaubnis, sondern vor allem eines umfassenden, durchgängigen Qualitätssicherungssystems. Sämtliche Vorgänge und deren Funktionstüchtigkeit müssen engmaschig kontrolliert und dokumentiert werden. Hierbei müssen die Vorschriften der Guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice, GMP) beachtet werden.
Von Helga Blasius
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Radium-223-dichlorid
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Trastuzumab Emtansin
Weiterbildungs-, Berufs- und Wahlordnung, Dienstbereitschaft der Apotheken
Arzneimittel-Richtlinien zur Anlage VI: Off-Label-Use
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Emtricitabin, Rilpivirin, Tenofovirdisoproxil
Arzneimittel-Richtlinien zu den Anlagen IX und X: Festbetragsgruppenbildung
AM-RL: Einleitung Stellungnahmeverfahren, Paracetamol und Venlafaxin
Unterschreibt auch der Ehepartner, kostet es 50 Prozent der Vorsteuer
Zwei Fälle aus der Rechtsprechung
wes | Er ist immer wieder ein Streitpunkt: der sogenannte Erholungsurlaub. Er steht nach § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) jedem Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr zu. Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 BUrlG ist diese Vorschrift unabdingbar. Die Entstehung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs erfordert nur den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses und die einmalige Erfüllung der Wartezeit. Show moreFinanzbeamter übersieht offizielle Bescheinigung – Steuerzahler freut sich
Urlaub 2014
bü/az | Einige sind schon unterwegs, weil sie „schulferienunabhängig“ planen können. Viele lauern schon auf den Start in die Ferien. Sie alle träumen von nur erholsamen oder (auch) erlebnisreichen Urlaubstagen. Von Ärger träumt niemand. Doch wenn’s um die Termine geht, kommt es immer wieder mal zu Reibereien zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern. Hier Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Jahresurlaub.Show moreRechtliches
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