
Deutscher Apotheker Verlag - PROD
BGH zu Cannabis & Co.: Das sind die Folgen für Plattformen
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich zwei bemerkenswerte Entscheidungen gefällt: Ein Urteil, bei dem es um die Werbung einer Plattform für Medizinalcannabis geht, und einen Vorlagebeschluss an den EuGH, der das deutsche Werbeverbot für Fernbehandlungen betrifft. Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas ordnet die Entscheidungen ein und verdeutlicht ihre Bedeutung über die konkreten Fälle hinaus.Show moreGesundheitskarte: Kosten für das Passbild müssen Versicherte tragen
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage VI: Off-label-use Cotrimoxazol
Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln

Zugelassen oder registriert
Selbst für Apotheker – und für Laien ohnehin – ist nur schwer durchschaubar, mit welchem legalen Status pflanzliche Arzneimittel in Deutschland verkehrsfähig sind und wie gut deren Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit jeweils belegt sind. In diesem Beitrag sollen daher die Möglichkeiten der Verkehrsfähigkeit dargestellt werden. In einem folgenden Beitrag soll dann erläutert werden, welche Daten und Untersuchungen im Einzelnen Voraussetzung für die unterschiedlichen Verkehrsfähigkeiten (Zulassungsarten) sind, also wie das Evidenzniveau der unterschiedlichen Produkte ist und inwieweit Produkte mit gleichem oder unterschiedlichem legalen Status miteinander vergleichbar bzw. austauschbar sind.
Von Markus Veit

Arzneimittelherstellung
Arzneimittel sind „Waren besonderer Art“. Qualitätsmängel können hier besonders fatale Folgen haben. Dementsprechend streng sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ihre Herstellung und Kontrolle. Die Herstellung von Arzneimitteln bedarf nicht nur einer behördlichen Erlaubnis, sondern vor allem eines umfassenden, durchgängigen Qualitätssicherungssystems. Sämtliche Vorgänge und deren Funktionstüchtigkeit müssen engmaschig kontrolliert und dokumentiert werden. Hierbei müssen die Vorschriften der Guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice, GMP) beachtet werden.
Von Helga Blasius
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Radium-223-dichlorid
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Trastuzumab Emtansin
Weiterbildungs-, Berufs- und Wahlordnung, Dienstbereitschaft der Apotheken
Arzneimittel-Richtlinien zur Anlage VI: Off-Label-Use
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Emtricitabin, Rilpivirin, Tenofovirdisoproxil
Arzneimittel-Richtlinien zu den Anlagen IX und X: Festbetragsgruppenbildung
Rechtliches
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