Deutscher Apotheker Verlag - PROD
LAK Hessen: Satzungsänderungen
Die Landesapothekerkammer Hessen gibt folgende Satzungsänderungen bekannt:Show moreStudentenjobs
bü | Bei den vielen Änderungen im Bereich der Sozialversicherung kein Wunder, dass kaum noch jemand Bescheid weiß, der nicht unmittelbar damit zu tun hat: Gibt es für Studenten, die ihr Studium aus eigener Kraft (mit-)finanzieren wollen, eine Möglichkeit, sozialabgabenfrei als „Werkstudent“ tätig zu sein? Und wenn ja – welche?Show moreKündigung: Arzt-Attest darf nicht einfach als „falsch“ bezeichnet werden
Wenn die Daten wolkig werden …
Cloud Computing kann auch in der Apotheke eine Rolle spielen – hier geht es meist um sehr sensible Daten der Kunden. Daher gilt erhöhte datenschutzrechtliche Vorsicht. Dass die Auslagerung der hauseigenen IT-Infrastruktur mitsamt dem dazugehörigen Datenbestand einen Kostenvorteil erzeugt, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Show moreGesundheitskarte: Kosten für das Passbild müssen Versicherte tragen
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage VI: Off-label-use Cotrimoxazol
Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln

Zugelassen oder registriert
Selbst für Apotheker – und für Laien ohnehin – ist nur schwer durchschaubar, mit welchem legalen Status pflanzliche Arzneimittel in Deutschland verkehrsfähig sind und wie gut deren Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit jeweils belegt sind. In diesem Beitrag sollen daher die Möglichkeiten der Verkehrsfähigkeit dargestellt werden. In einem folgenden Beitrag soll dann erläutert werden, welche Daten und Untersuchungen im Einzelnen Voraussetzung für die unterschiedlichen Verkehrsfähigkeiten (Zulassungsarten) sind, also wie das Evidenzniveau der unterschiedlichen Produkte ist und inwieweit Produkte mit gleichem oder unterschiedlichem legalen Status miteinander vergleichbar bzw. austauschbar sind.
Von Markus Veit

Arzneimittelherstellung
Arzneimittel sind „Waren besonderer Art“. Qualitätsmängel können hier besonders fatale Folgen haben. Dementsprechend streng sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ihre Herstellung und Kontrolle. Die Herstellung von Arzneimitteln bedarf nicht nur einer behördlichen Erlaubnis, sondern vor allem eines umfassenden, durchgängigen Qualitätssicherungssystems. Sämtliche Vorgänge und deren Funktionstüchtigkeit müssen engmaschig kontrolliert und dokumentiert werden. Hierbei müssen die Vorschriften der Guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice, GMP) beachtet werden.
Von Helga Blasius
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Radium-223-dichlorid
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Trastuzumab Emtansin
Weiterbildungs-, Berufs- und Wahlordnung, Dienstbereitschaft der Apotheken
Arzneimittel-Richtlinien zur Anlage VI: Off-Label-Use
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Emtricitabin, Rilpivirin, Tenofovirdisoproxil
Rechtliches
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