
Deutscher Apotheker Verlag - PROD
BGH zu Cannabis & Co.: Das sind die Folgen für Plattformen
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich zwei bemerkenswerte Entscheidungen gefällt: Ein Urteil, bei dem es um die Werbung einer Plattform für Medizinalcannabis geht, und einen Vorlagebeschluss an den EuGH, der das deutsche Werbeverbot für Fernbehandlungen betrifft. Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas ordnet die Entscheidungen ein und verdeutlicht ihre Bedeutung über die konkreten Fälle hinaus.Show more
Vom Hersteller zum Patienten
Als „Ware besonderer Art“ sollen Arzneimittel nicht in unbegrenzter Menge und zur freien Auswahl verfügbar sein. Ihr Vertrieb verlangt eine sachkundige Handhabung, und die Aushändigung an die Patienten sollte stets mit einer speziellen Beratung verbunden sein. Wer sind die Beteiligten an der Arzneimitteldistribution, und welche Vorschriften müssen sie beachten?
Von Helga Blasius
Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln
Mietrecht: Vermieter darf wasserlösliche Acrylfarben nicht „verbieten“

Packungsbeilage - Fachinformation
Die Informationen über ein Arzneimittel sollen dafür sorgen, dass es bestimmungsgemäß angewendet wird. Sie dienen also in erster Linie der Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit. Wer will oder muss deshalb was über ein Arzneimittel wissen? Der Informationsbedarf ist nicht bei allen Beteiligten, das heißt den Ärzten, Apothekern und Patienten, gleich groß und gleich gelagert. Das Arzneimittelgesetz sieht daher unterschiedliche Informationsangebote vor. Die informierenden Texte umfassen die Kennzeichnung, die Packungsbeilage und die Fachinformation.
Von Helga Blasius
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage VI: Off-label-use Carboplatin-haltiger Arzneimittel
Apotheken- und Arzneimittelzuständigkeitslandesverordnung
Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage IX: Festbetragsgruppenbildung Clopidogrel
Selbstverständlichkeiten sind nichts Besonderes
Rückgaberecht, längere Garantie, Ratenzahlungen – in der Werbung wird oft mit besonderen Serviceangeboten geworben. Aber was ist, wenn das beworbene Entgegenkommen gar kein besonderes ist, sondern dem Kunden laut Gesetz zusteht?Show moreBald mehr Geld für Betriebsfeste
bü | Betriebsfeste dürfen von Firmen für ihre Belegschaft vom nächsten Jahr an etwas komfortabler ausgerichtet werden als bisher, Betriebsausflüge ebenso: 150 Euro statt bisher 110 Euro pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter können dann in solche Events investiert werden. Show moreArbeitszeit: Anspruch auf Reduzierung ja, aber ...
bü | Ob es aus reiner Lust auf mehr Freizeit geschehen soll oder ob familiäre oder andere Zwänge dazu raten: Arbeitnehmer können vom Arbeitgeber die Zustimmung dazu verlangen, künftig weniger als in der bisher vertraglich vereinbarten Arbeitszeit tätig zu sein. Das „Teilzeit- und Befristungsgesetz“ ist die Rechtsgrundlage dafür.Show moreRechtliches
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