
Behördliche Überwachung
Alle Betriebe und Einrichtungen, in denen Arzneimittel hergestellt, geprüft, gelagert, verpackt oder in den Verkehr gebracht werden oder in denen sonst mit ihnen gehandelt wird, werden regelmäßig von Behörden des Bundes und der Länder überwacht. Sie führen Inspektionen durch und ergreifen Maßnahmen, wenn sie Verstöße gegen die Vorschriften feststellen.
Von Helga Blasius

