Recht
Deutscher Apotheker Verlag - PROD
Keine Privilegien bei Herstellung für den Praxisbedarf
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im vergangenen März entschieden: Eine Apotheke, die im größeren Stil Arzneimittel für den Praxisbedarf herstellt, braucht für diese eine Zulassung und kann sich nicht auf die Ausnahmen für Rezepturen und Defekturen berufen. Jetzt liegen die schriftlichen Urteilsgründe vor.recht
urteile


