Arzneimittelhersteller zahlten zu viel ans Finanzamt
BERLIN (ks). Die deutschen Arzneimittelhersteller haben in den vergangenen fünf Jahren offenbar zu viel Umsatzsteuer gezahlt. Grund hierfür waren Unklarheiten, wie nach Einführung der Zwangsrabatte die Umsatzsteuerschuld der Hersteller zu errechnen ist. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat nun entschieden, dass die Hersteller ihre Umsatzsteuer lediglich auf den durch den Herstellerzwangsrabatt reduzierten Betrag zu leisten haben.(Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 6. November 2007, Az.: 1 K 450/04; nicht rechtskräftig)
