Apotheker zieht Boni-Berufung zurück
BERLIN (jz). Ein Magdeburger Apotheker hat seine beim Oberlandesgericht Naumburg eingelegte Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Magdeburg zurückgezogen. Das Landgericht hatte ihm untersagt, Gutscheine im Wert von drei Euro für die Einlösung eines Rezeptes zu gewähren. Diese Entscheidung ist nun rechtskräftig.
