Pflicht zum Nachdenken über Organspende
Bundestag einigt sich in 1. Lesung fraktionsübergreifend auf neues Transplantationsgesetz
Berlin (jz). Über 16-Jährige sollen in Zukunft regelmäßig befragt werden, ob sie zur Organspende bereit sind. Eine Entscheidungspflicht soll es jedoch nicht geben. Darauf einigten sich die Bundestagsabgeordneten am 22. März in ihrer ersten Beratung zum neuen Transplantationsgesetz. Mit den geplanten Maßnahmen bringe man die Organspende einen großen Schritt voran, freute sich Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP).

