EuGH: Polen muss Import neu regeln
Unzulässige Regeln zur Einfuhr nicht zugelassener Arzneien
Luxemburg (az). Die polnischen Vorschriften zur Einfuhr nicht zugelassener ausländischer Arzneimittel verstoßen gegen Unionsrecht. Dies entschied der Europäische Gerichtshof. Nach dem Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel muss für einen solchen Import ein "besonderer Bedarfsfall" vorliegen. In Polen wird dieser bereits angenommen, wenn das eingeführte Mittel preisgünstiger ist, als ein gleichwertiges Präparat, das in Polen zugelassen ist. (EuGH, Urteil vom 29. März 2012, Rs.: C‑185/10)


